Hallo, eventuell kann mir hier jemand helfen zur Berechnung des Elterngelds, bei Schichtarbeit. Ich bekomme einen gewissen Grundlohn. Von dem Grundlohn gibt es noch mal 10% als allgemeine Schichtzulage. Diese muss auch versteuert werden. Dann bekomme ich verschiedene Schichtzulagen steuerfrei für z.b. Nachtschicht und sonntags. Und Urlaubs und Weihnachtsgeld. Wie ich es jetzt gelesen habe werden die Nacht und sonntagszuschläge nicht berücksichtigt, da diese steuerfrei sind und nur das zu versteuernde Einkommen beim Elterngeld berücksichtigt wird. Urlaubs und Weihnachtsgeld wird wohl auch nicht berücksichtigt. Man kann nur darum bitten, dass dieses auf das monatliche Gehalt umgelegt wird und dann wird es wohl zum Elterngeld dazu gerechnet, allerdings weiß ich nicht ob mein Arbeitgeber damit spielt. So wie es aussieht berechne ich das Elterngeld dann nur anhand meines Grundlohns und der 10% Schichtzulage der letzten 12 Monate da steuerpflichtig.
Wie ist das jetzt aber, wenn ich aufgrund der Schwangerschaft keine Nachtschicht mehr arbeiten darf. Bekomme ich diese Zulage dann trotzdem? Und muss sie dann versteuern? Ist bei uns so, wenn man Urlaub hat oder krank ist Punkt man bekommt die Zulage aber eben nicht mehr steuerfrei sondern du steuerpflichtig. Aufgrund der Schwangerschaft darf mir eigentlich kein finanzieller Nachteil entstehen, aber wie ist es da mit der Nachtschichtzulage wenn ich keine Nachtschicht mehr arbeiten darf. Wird diese dann falls Sie mir zusteht und steuerpflichtig ist doch wieder zum Elterngeld dazu gerechnet? Hatte jemand schonmal diesen Fall und kann mir Tips geben?
PS, wie lange hat man Zeit die Steuerklasse zu wechseln, damit sich das Elterngeld erhöht?
Elterngeld Berechnung bei Schichtarbeit
Du hast Anspruch auf den Durchschnitt der Zuschläge aus den drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft. Der wird allerdings versteuert, so dass Du in der Schwangerschaft weniger netto haben wirst.
Der Wechsel lohnt sich dann, wenn 12 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, die bessere Steuerklasse überwiegt. In der Regel sind dies 6 Monate, denn dann wir die letzte Steuerklasse heran gezogen. Es kann aber auch sein, dass 4 Monate reichen, wenn die Steuerklasse innerhalb von 12 Monaten 2x gewechselt habt.
Du bekommst während der Schwangerschaft den Durchschnitt der Zulagen der letzten 3 Monate vor eintreten der Schwangerschaft.
Diese Zulagen sind steuerpflichtig. Allerdings werden sie aus diesem Grund dann aber für das Elterngeld mitgezählt.