Frage zum Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit (Zahnarztpraxis)

Hallo

Ich hätte gerne eine Frage an euch da ich gerade ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber hatte.

Bin momentan in Elternzeit mit meinem 2. Kind (endet am 20.04.) und in der 10 SSW mit meinem 3. Kind.

Ich bin Zahnarzthelferin und habe ein Jahr in meiner Praxis gearbeitet bevor ich schwanger wurde. Mir wurde ein Berufsverbot ausgesprochen. Habe 3 Jahre Elternzeit genommen und bin nach 12 Monaten schwanger geworden. Habe dann mein Elternzeit abgebrochen damit ich meinen Arbeitgeberzuschuss für den Mutterschutz bekomme. Soweit so gut. Nachdem mein 2. Kind geboren ist habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen und bin jetzt zum Schluss nochmal schwanger geworden. Elternzeit endet jetzt. Jetzt müsste ich am 21.04. wieder anfangen. Die Zahnarztpraxis ist auf Kurzarbeit und mein Chef meinte heute ich soll die übrige Elternzeit vom 1. Kind bis zum Mutterschutz nehmen damit ich mein Anteil wieder bekomme. Ich wollte aber eigentlich wieder arbeiten damit ich mir momentan was verdienen kann zum überbrücken. Die Praxis arbeitet aber nur noch für Schmerzpatienten und da ich nich assistieren kann können sie mich nicht einsetzen. Ein Beschäftigungsverbot möchte er nicht aussprechen da ich seit 2015 in Elternzeit bin. Er drängt mich, dass ich bis morgen meine Elternzeit verlängere. Was würdet ihr tun?

Lg ??

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Wenn du wieder arbeiten möchtest, dann würde ich den AG das so ganz klar sagen.

Könntest du denn arbeiten? Sind deine Kinder betreut? Denn mit Beschäftigungsverbot (nicht Berufsverbot!) solltest du nicht spekulieren!

Kurzarbeit kann dein AG für dich auch anmelden, dann bekämst du das geringere Geld, auch im BV.

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Ich könnte arbeiten. Aber es würde kein Einsatzgebiet für mich geben. Das weiß mein Arbeitgeber auch. Ich weiß das ich nur den Gehalt für die Kurzarbeit bekommen würde aber besser als nix. Und 35 Stunden Vollzeit kann er mich bei Kurzarbeit eh nicht einstellen glaub ich oder??

Lg

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Wieder einstellen muss er dich nicht, du bist durchgehend angestellt.

Dass es kein Einsatzgebiet für dich gibt ist aber nicht dein Problem. Du stellst ausdrücklich deine Arbeitskraft zur Verfügung, also muss er dir dein Gehalt zahlen.

Kurzarbeit kann verschieden gestaltet werden. Hat er die angemeldet für dich? Hast du etwas unterschrieben dafür?

Wenn dein AG keinen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz für dich hat verstehe ich aber nicht, warum er dir kein BV geben möchte. Seine Begründung ist ein Witz.

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Er darf dich nicht zwingen, Elternzeit zu nehmen.
Wie hast du dir denn deine Rückkehr vorgestellt? Wolltest du Vollzeit wieder einsteigen? Sind deine Kinder trotz der momentanen Situation Vollzeit betreut? Falls ja, würde ich am Dienstag pünktlich zur Praxisöffnung dort auf der Matte stehen und meine Arbeitskraft anbieten. Dann kann er entscheiden, ob er dich vollbezahlt den ganzen Tag dort patientenfern Schreibkram machen lässt oder dir ein BV erteilt.

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So mache ich es auch. Wir wohnen im Haus meiner Eltern. Die sind in Rente. Also habe ich meine Kinder unter Beteuerung. Und für die 5 Monate würde ich Vollzeit ja schaffen. Aber da sie ja eh Kurzarbeit angemeldet haben werden es ja keine 35 Stunden sein in der Woche. 🤷🏼‍♀️ Bin echt traurig wieso mir jetzt so Steine in den Weg gelegt werden.

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Das verstehe ich, würde es aber nicht persönlich nehmen.
Wahrscheinlich ist dein Chef gerade selbst mit der Situation überfordert und hat vermutlich auch Existenzängste. Da schien ihm die Lösung mit der Elternzeit am einfachsten.

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Wie willst du denn wieder arbeiten, wenn bei dir scheinbar mit jeder SS ein BV greift?#gruebel

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Ich hatte beim 2. Kind kein BV. 🤷🏼‍♀️ Wir arbeiten? Ganz normal wie jeder andere auch 😂

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Ach so. Dachte, du hattest auch beim 2. Kind ein BV.#winke

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