Mir wurde heute die Kündigung ausgesprochen.
Am 9.3. hatte ich in der 16.SSW eine stille Geburt. Daraufhin erstmal krank geschrieben und ich bat um ein Gespräch beim Arbeitgeber. Dieses war heute. Zum Ende der 1,5 Stunden teilten sie mir mit, dass sich unsere Wege nun trennen werden.
Ist es nun rechtlich so, dass sie mir am 9.7. kündigen dürfen und dann die Kündigungsfrist beginnt? Was passiert, wenn ich in den nächsten Wochen wieder schwanger werden würde?
Kündigung nach Fehlgeburt
Erst einmal mein herzliches Beileid zu deinem Verlust!
Dein AG kann dich, ab dem 9.7. unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Die jetzt ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Wann du bis zum 9.7. wieder schwanger werden würdest, geht dies natürlich nicht, denn dann würdest du wieder unter den besonderen Kündigungsschutz fallen.
Setzt dich aber bitte nicht so unter Druck und versuche erst einmal alles zu verarbeiten!
Alles Gute für dich!
Dankeschön.
So dachte ich es mir eigentlich auch. Wir waren uns gestern zu Hause Uneinigkeit, ob zum 9.7. Oder ab 9.7. Gekündigt werden darf. Dass gekündigt werden darf, auch bei einem unbefristeten Vertrag, der über die Probezeit weit hinausgeht, ist uns durchaus bewusst. Nur habe ich durch die Fehlgeburt einen insgesamt 4 monatigen Kündigungsschutz.
Dadurch gehe ich mal davon aus, dass diese mündliche Kündigung, auch wenn sie zum 9.7. verschriftlicht wird, erst zum 9.7. In Kraft tritt und falls eine SS 14 Tage später bestehen würde, ich wieder in den Schutz rutsche. Nicht, dass es hier falsch ausgelegt wird. Ich will keine SS nutzen um nicht gekündigt zu werden. War noch nie arbeitslos und für mich wäre die Vorstellung arbeitslos schwanger zu sein schwierig. Würde definitiv schwanger keinen Job bekommen, da ich direkt ins BV rutsche.
Ich habe und hätte auch gestern nichts unterschrieben und habe mich auch nicht mehr geäußert. Schriftlich wurde mir auch noch nichts überreicht, daher kann ich zum Grund auch nichts sagen.
Falls Du Rechtsschutz hast würde ich Dir dringend zu einem Gespräch mit einem Anwalt raten!
Und bei einem >10 MA-Unternehmen kann nicht „einfach so“ gekündigt werden.
Hey erstmal fühl dich gedrückt und es tut mir sehr leid das du das erleben musstest.
Jetzt zu meiner Frage zu deiner Kündigung.
Mit welcher Begründung wurdest du gekündigt ?
Warst du noch in der Probezeit ?
Meiner Meinung, wenn man in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht ,darf einem nicht einfach so gekündigt werden.
Hast du da irgendwas unterschrieben ??
Du würdest dann ja jetzt ALG1 beziehen da du Arbeitslos bist.
Das macht einer erneuten Schwangerschaft aber nichts aus (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)
Mit welcher Begründung sollte eine Arbeitgeber nicht kündigen dürfen? Ein Arbeitnehmer darf doch auch kündigen.
>>Das macht einer erneuten Schwangerschaft aber nichts aus<<
Wie meinst du das?
Arbeitslosengeld mindert das spätere Elterngeld, da Monate mit ALGI mit 0 in die Berechnung des Elterngelds eingehen.
Wenn man in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, darf der AG nicht einfach kündigen (außer es ist ein 3 Mann Unternehmen oder so).
Hast Du die Kündigung denn schon schriftlich? Falls ja, würde ich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen. Ich persönlich fände das schon tricky, eine Kündigung soweit in die Zukunft zu legen, daß die Kündigungsschutzfrist eingehalten wird. Aber vielleicht ist das ja rechtlich möglich.
Hast Du die Kündigung noch nicht schriftlich, kommt es darauf an, ob Du zum Zeitpunkt der Zustellung der schriftlichen Kündigung schwanger bist. Dir die Kündigung nur mündlich mitzuteilen, reicht nicht.
Grüsse
BiDi
Seit wann Arbeitstest Du bereits dort? Warum hast Du um ein Gespräch gebeten und bist nicht wieder arbeiten gegangen? Aus welchen Gründen "trennen sich die Wege"?
Zu wann soll denn gekündigt werden? Zu Ende Juli? Dann dringend Bewerbungen aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis schreiben.
Liebe Grüße Andrea
Tut mir leid, was dir passiert ist.
Wie lange warst du krank geschrieben? Bis heute? Weswegen wolltest du das Gespräch mit dem AG?
LG
Hallo und mit der stillen Geburt tut es mir leid 😔.
Ich hatte zwei stille Geburten nach der abgeschlossenen 12.ssw und zweimal die gleiche Situation mit dem AG. Der AG darf nach der Frhlgeburt ab der 13.ssw die Kündigung erst nach Ablauf von 4 Monaten Kündigungsschutz aussprechen. Sprich, erst ab dem 9.7. zum Anwalt musst du nicht zwingend, lege dem AG den Auszug aus dem MuSchu gesetzt und fordere schriftlich die Rücknahme von der Kündigung. Geschieht es nicht, unbedingt (ich glaube, innerhalb von 2 Wochen) eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (dort brauchst du kein Anwalt, die helfen einem dort sogar dabei).
Alles gute
Tami
Dankeschön, wünsche dir aber auch mein Beileid.
Bis lang habe ich noch bichts schriftliches und ich soll mich noch beim Chef melden und mich äußern was ich darüber denke... die wollten mich, glaube ich sauer machen um gesagtes gegen mich verwenden zu können. Für mich ist es zunächst wichtig, dass ich die Freistellung verschriftlicht bekomme und ein Zwischenzeugniss.
Danke für die Rückmeldung, sie geht auf die Fragestellungen gut ein.
Kündigungen können jederzeit ausgesprochen werden. Sie müssen halt so formuliert werden, dass der AG nicht genötigt wird Abfindungen zu zahlen.
Danke.
Warum Freistellung? Und nein, in so einem Fall kann der AG nicht jederzeit die Kündigung aussprechen (zumindest nicht rechtens), die Kündigung kann (in ramen von MuSchu Gesetzes) erst nach Ablauf von 4 Monatigen Frist erfolgen und jegliche Maßnahmen und Vorbereitungen auf Hinblick der Kündigung in dieser Frist auch unzulässig.