Hallo,da man hier oft sehr hilfreiche Antworten bekommt,probiere ich es mal mit meiner Frage.
Mein Mann hat Elternzeit beantragt, LM 1 Basiselterngeld wurde genommen.
LM 5 Ekterngeld plus wurde auch genommen.
Jetzt hat er im Sommer LM17 den zweiten Monat Elterngeld Plus beantragt.
Diesen möchten wir jetzt gern streichen und ins nächste Jahr schieben,da wir unsere Reise aufgrund der Coronasituation wohl streichen müssen.
Ich hatte gestern schon mit der Eltergeldstelle gesprochen, zurückzahlen müssen wir nichts.Allerdings habe ich nicht nach fristen gefragt,bis wann wir den beantragten Monat dort widerrufen müssten.kann mir das jemand beantworten?
Für nächstes Jahr würden wir dann ohne Bezüge beim AG anmelden oder unbezahlten Urlaub nehmen.😬
Da wir noch einen Funken Resthoffnung besitzen dieses Jahr zu fliegen,möchten wir so lange wie möglich abwarten und nicht jetzt schon stornieren.
Danke euch schon mal!
Partnermonat Elternzeit verschieben
Huhu! Wohne in BW und habe witzigerweise gestern wegen eines ähnlichen Grundes unsere L-Bank angerufen. Da hieß es, dass es ca. 5 Werktage vorher auch noch genügen würde. Also wenn dein Kind an einem 30. kam, theoretisch bis zum 25. Aber ruf lieber nochmal an, das kann überall auch anders gehandhabt werden.😬
Das wäre ja super. Danke!
Ja werde mich eh nochmal absichern,falls es konkret wird.wollte nur nicht gleich heute nochmal anrufen,für den ,,was wäre wenn"fall....die haben bestimmt besseres zu tun.🙈
Also Elternzeit ändern geht nur, wenn der AG deines Mannes kulant ist. Dein Mann hatte sich nämlich mit seiner Anmeldung für Jahre verbindlich festgelegt.
Das ist das kleinste Problem....
Na dann...
Schau mal am besten ins entsprechende Gesetz, da müssten alle Fristen, falls es tatsächlich welche gibt, drinstehen.
„ Die im Antrag getroffenen Entscheidungen können bis zum Ende des Bezugszeitraums geändert werden. Eine Änderung kann rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats verlangt werden, in dem der Änderungsantrag eingegangen ist. Sie ist außer in den Fällen besonderer Härte unzulässig, soweit Monatsbeträge bereits ausgezahlt sind.“
Paragraph 7 Absatz 2 BEEG
ABER davon abgesehen gibt es Elterngeld eh nur bis maximal LM 22, d.h. Wenn im Sommer schon LM17 ist, dann wird das nichts mit Elterngeld nächstes Jahr
Hatte ich ja oben geschrieben,dass wir nächstes Jahr ohne Bezüge anmelden.
Das es dann kein Geld mehr gibt war uns bewusst.da mein Mann eh nur 150€ bekommen würde,da er im ersten Elterngeldplus Monat 30std gearbeitet hat,ist es an Einbußen überschaubar.😕
Uns geht es nur um die Zeit, wir haben eine richtig teure Elternzeitreise gebucht, die wir falls die Grenzen geschlossen bleiben,nicht antreten können und im nächsten Jahr nachholen möchten.da wir nicht 2Jahre hintereinander die ganzen Sommerferien mit Urlaub oder Elternzeit blockieren möchten/können, ist schieben eine gute Option.
Danke,aber für deinen ersten Abschnitt.der hilft schon mal.
„ Jetzt hat er im Sommer LM17 den zweiten Monat Elterngeld Plus beantragt.
Diesen möchten wir jetzt gern streichen und ins nächste Jahr schieben“
Ok, das las sich dann anders.
Dann müsst ihr euch quasi nur an die von mir geschriebenen Fristen halten, um den zweiten EG-plus-Monat umzuändern. Wichtig ist nur, DASS dein Mann ihn nimmt! 😊