Hallo ihr Lieben,
ich habe zum 16. März eine neue Stelle angetreten. Von der alten Stelle habe ich meine Entgeltfortzahlumg immer persönlich am 15. des Folgemonats bekommen.
Nun habe ich telefonisch nach gefragt, ob ich meine Entgeltabrechnung zugeschickt bekomme.
Antwort... nein ich muss sie persönlich abholen. Das Problem ist, meine alte Arbeit ist 45 Minuten Autofahrt entfernt und durch die fehlende Kinderbetreuung ist es schon schwer genug, überhaupt meine neue Arbeit anzutreten. Ich müsste also nach meiner Arbeit erst die Kinder abholen und dann noch 45 Minuten hinfahren und wieder 45 Minuten zurück.
Habe ich ein Recht, dass es mir zugeschickt werden soll?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Entgeltabrechnung nach Künigung
Die stellen sich an wegen Briefporto? Unfassbar! Ruf an und sag sie sollen es schicken und fertig. Oder dir elektronisch übermitteln, einscannen, per Mail schicken. Sowas muss man nicht persönlich abholen, so ein Quatsch.
„ Habe ich ein Recht, dass es mir zugeschickt werden soll?“
Nein.
Und welchem Gesetzestext entnimmst du das?
Das würde mich auch interessieren. Der AG hat die Pflicht dem AN eine Lohnabrechnung auszuhändigen. Ist der AN noch aktiv, kann man das über ein Online-Portal tun, oder klassisch einen verschlossenen Umschlag ins Fach legen. Ist der AN nicht aktiv (in EZ, krank oder eben ausgeschieden) muss man sie ihm anders zukommen lassen. Klassisch per Post. Der AN muss in einer nicht aktiven Zeit oder nach Kündigung nicht irgendwo hin fahren um etwas abzuholen. Das gilt genauso für das Arbeitszeugnis.