Arbeitslos nach elternzeit

Ich bin ab 19.6.20 arbeitslos, da mein jetziger AG keine Stelle mehr für mich hat.ich bin Krankenschwester in der ambulanten Pflege und war dann 1 Jahr Zuhause. Die kleine bekommt erst ab 1.9.20 kitaplatz. Also kann ich nicht arbeiten da ich keine Betreuung für sie habe.mein Mann ist selbständig und Schwiegereltern alt und krank.meine Mutter wohnt 350km entfernt. Hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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Hi.
Solange das hier Bestand hat :"Also kann ich nicht arbeiten da ich keine Betreuung für sie habe." hast du keinen Anspruch auf ALG1. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen = Kind betreut.
Du kannst aber dann ab 01.09. ALG1 bekommen, da dein Kind ab dann ja betreut ist und du somit dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und, um dich zu zitieren "arbeiten kannst".

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Nein denn du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

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Gibt es nicht die Möglichkeit die EZ zu verlängert? Dann könntest du sobald das Kind in der Kita ist bei einem anderen AG TZ in EZ arbeiten. Und nach der EZ hat dein AG zu einem späteres Zeitpunkt vielleicht wieder eine Stelle?

Warum hat er denn eigentlich keine mehr? Du hast ja ein Recht auf Rückkehr?! Dann könnte er dich ordentlich kündigen, aber eben mit Kündigungsfrist.

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Die Tour wurde aufgelöst und mit corona fallen Patienten weg,daher keinen job

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Du kannst aber auch erst nach der Rückkehr nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden und nicht jetzt schon.
Dass deinem AG die Tour wegfällt, ist in dem Moment nicht dein Problem!

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Dein AG macht es sich sehr einfach mit dieser Aussage. Dir steht ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu.

Du kannst auch Teilzeit beantragen.

Du solltest ein Gespräch mit dem AG führen bezüglich Verlängerung der Elternzeit. (Es ist immer ratsam, direkt 2 Jahre anzumelden...)

Was ist mit deinem Mann bezüglich Betreuung?

ALG 1 könntest du erst beantragen, wenn dein Kind betreut ist.

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Mein Mann ist selbständig , der kann nicht zuhause bleiben. Der pflegedienst hat seit corona auch kurzarbeit. Ich könnte nur Teilzeit arbeiten

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Meiner ist auch selbstständig und ich kenne etliche andere und bei allen klappt das...

Hast du einen schriftlichen Antrag auf Teilzeit gestellt? Hast schriftlich beantragt deine Elternzeit zu verlängern?

Das würde ich machen.

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Wie wäre es mit einer Tagesmutter für den Übergang bis zur Kita?

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Das möchte ich nicht.das wären 2 monateca und sie ist erst 1 jahr

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Wieso „erst ein Jahr“? Viele geben ihr Kind in dem Alter in die Fremdbetreuung. Werde ich auch machen müssen, sonst habe ich kein Geld 🤷‍♀️
Du kannst noch ALG 2 beantragen, aber dann wird der Verdienst deines Mannes mit angerechnet.

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Du könntest ja auch nicht arbeiten, wenn Dein AG eine Stelle für Dich hätte, solange Du keinen Betreuungsplatz für Dein Kind hast. Dein AG kann Dich zum 19.6. übrigens nicht kündigen, er kann Dich nur am 19.6. unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Solange Deine Elternzeit läuft, hast Du Kündigungsschutz. Du solltest also dringend mit Deinem AG über einen Aufhebungsvertrag sprechen.

Was das Finanzielle angeht: Solange Du wegen mangelnder Betreuung nicht arbeiten kannst, bleiben nur die üblichen Sozialhilfen: ALG2, Kinderzuschlag, Wohngeld. Die sind aber alle vom Verdienst Deines Mannes abhängig.

Grüsse
BiDi

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Warum kann er mich nicht zum 19.6 kündigen? Da ist die elternzeit Rum.3monate Kündigungsfrist lautvertrag.dann wäre es 19.9, aber er würde mir kein Geld zahlen

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Weil Du noch in Elternzeit bist und Kündigungsschutz geniesst. Wenn er Dich jetzt kündigen möchte, braucht er eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde.
Er kann Dir erst am ersten Tag nach Elternzeit die Kündigung - schriftlich! - überreichen. Und selbstverständlich musst Du bezahlt werden, solange die Kündigungsfrist läuft.

Allerdings musst Du natürlich auch Deine Arbeitskraft nach Beendigung der Elternzeit gemäss Deines Arbeitsvertrags zur Verfügung stellen. Und da ist die Crux: Ohne Kinderbetreuung kannst Du das nicht. Deshalb: Aufhebungsvertrag.

Grüsse
BiDi

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