Frage ALG 1 und Elterngeld

Frage ALG I und Elterngeld
Hallo, vielleicht kann mit jemand helfen...Ich könnte jetzt für 4 Monate ALG 1 beantragen...danach Elterngeld...beziehe ich den Rest AlG nach meiner Elternzeit? Oder sollte ich das ALG 1 erst danach beantragen? Bin seit 1.3 arbeitslos gemeldet

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Liebes, das hast du doch alles schonmal gefragt und schon gute Antworten bekommen.

1. du hast keine Elternzeit.

2. für ALG I musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ich gehe davon aus, dass du aber zu Hause bleiben möchtest.

3. du bist nur so lange beitragsfrei versichert wie du Elterngeld bekommst, also wäre Elterngeld Plus vielleicht eine Überlegung.

4. zum Arbeitsamt gehst, wenn du wieder arbeiten möchtest und bis dahin keinen Job gefunden hast, aber Kinderbetreuung muss gesichert sein.

5. durch Mutterschutz und Erziehungszeit erwirbst du neuen Anspruch auf ALG.

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2., 4. und 5. kann ich leider so nicht unterschreiben.

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Erklärung deines Einwands fehlt

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Hallo.

Also ich habe mit der Diakonie ein langes Gespräch geführt.

Ich werde von Juli-September ALG 1 beziehen. Im September gehe ich dann in den Mutterschutz. Die Höhe des Geldes wird auf Höhe des ALG 1 weiter gezahlt.
Danach gehe ich in Elterngeld Plus. Und beziehe nach dieser Zeit weiter ALG 1.

Die steht ALG 1 zu, auch wenn du als nicht vermittelbar bedingt durch deine Schwangerschaft gelten tust. In der Elternzeit und Der Mutterschutzzeit pausiert das ALG 1 und wird im Anschluss weiter gezahlt.

Lg

Bruclinscay

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„ Elternzeit und Der Mutterschutzzeit pausiert das ALG 1 und wird im Anschluss weiter gezahlt“

1. hat die TE keine Elternzeit, wie schon geschrieben

2. erwirbt die TE neuen Anspruch, hat also mehr Monate Anspruch auf ALG I als die von ihr erwähnten Restmonate.

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Es geht auch darum das sie vorher ALG 1 beantragen will. Oder ob es besser wäre es danach erst zu beantragen!

Manchmal frag ich mich ob hier manche nur motzen wollen, oder versuchen Fragen richtig und ausführlich zu beantworten.

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Wenn du seit dem 01.03. arbeitslos gemeldet bist bekommst du doch AlgI.
Kannst du du bis zum Mutterschutz bekommen. Musst dich halt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und auch Arbeit suchen