Wer haftet für Stromrechnung?

Hallo,

es geht um folgendes.
Paar hat gemeinsames Haus, Strom- und Gasrechnung läuft auf einen der Beiden. Nach Trennung zieht derjenige auf den der Vertrag läuft aus, aber bezahlt Strom/Gas weiter. Kann er das Geld im Nachhinein einfordern?
LG

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Wird schwer. Warum hat er den Anschluss nicht ab bwz umgemeldet?
Ich hätte den Vertrag gekündigt!

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Ich würde es als selbstverständlich ansehen, das gezahlte Geld zu erstatten. Immerhin hat derjenige im Haus den Strom verbraucht und hätte auch die Rechnung bezahlen müssen. Mehr noch, die Nachzahlung / Erstattung am Ende des Jahres hätte ich auch anteilig noch einmal verrechnet.

Ansonsten würde ich schon sagen, dass man solche Zahlungen auch nachfordern kann. Immerhin hat man ja durch die Ummeldung des Wohnsitzes einen Nachweis, dass man gar nicht mehr Nutzer der gezahlten Leistung war. Aber das wäre nur mein Laienverständnis von Recht und Gerechtigkeit. 😉

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Blöderweise hat derjenige sich aber nicht mal umgemeldet, was erst knapp 2 Jahre später raus kam. Dafür hat er auch eine Geldstrafe kassiert und wurde dann zwangsabgemeldet.
Hat sich trotzdem nicht beim neuen Wohnort angemeldet und daraufhin eine 4- stellige Geldstrafe kassiert.

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Kann er versuchen bei Ex-Partner einzufordern und auf Fairness hoffen. Ansonsten ist er Vertragspartner und damit auch Schuldner. Ob er selbst in der Wohnung wohnt ist irrelevant. Ich kann auch den Stromvertrag für mein Kind in einer anderen Stadt abschließen oder für die Wohnung meines Nachbarn, wenn ich großzügig bin.

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FORDERN kann er es schon. Ob der andere Partner zahlen wird ist das andere.
Wenn der andere nen Funken Anstand hat, dann zahlt er es freiwillig. #aha

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Hi,
Das kommt, wie immer, auf die Umstände an.
Er ist Vertragspartner für den Stromanbieter, er muss zahlen.
Dann kann er versuchen, das Geld vom tatsächlichen Mieter/Nutzer zurückzubekommen.
Gab es hier eine Vereinabrung? Schriftlich? Mündlich? "Auch informell"?

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Nein es gab gar nichts. Auf einen der beiden musste halt der Vertrag laufen...

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Schuldner ist er. Da kommt er nicht herum.
Falls es jedoch einen ordentlichen Mietvertrag gibt, könnte er als Vermieter diese Kosten vielleicht umlegen über die Nebenkosten. Nur klappt das nicht rückwirkend über diesen langen Zeitraum.

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Nein es gab auch keinen Mietvertrag oder ähnliches.
Einfach nur 50:50 im Grundbuch als nicht verheiratetes Paar.

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Dann sollte er JETZT Miete einfordern.
Außerdem sollten Beide eine Vereinbarung über Hausgeld treffen. Reparaturen kommen irgendwann.
Die umlegbaren Nebenkosten sind von dem Bewohner allein zu tragen. Das betrifft insbesondere die Steuer. Auch da wird er ja jährlich die Rechnung bekommen.

Also wer es sich leisten kann über so viele Jahre die halbe Miete und Nebenkosten plus die vollen Stromkosten des Expartners zu zahlen und das noch nicht mal „bemerkt“, muss eigentlich reich sein. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn der Expartner im Gegenzug sagen wir .... keinen Unterhalt zahlt.