Hallo ihr Lieben ,
Ich habe folgende Frage : .. besteht der Anspruch auf Kindergeld wenn das Kind 1 Tag vor dem Auszahlungstermin 25 Jahre alt wird ?
Sprich Beispiel es hat am 16.4 Geburtstag und der Auszahlungstermin ist aber der 17.4 ...
hat man dennoch den Spruch darauf oder entfällt der dann ?
Liebe Grüße
Kindergeld
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Nein.
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Sorry, Zahlendreher.
Wenn das dann für den Geburtsmonat ist, dann ja.
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Wenn das Kind im April 25 Jahre alt wird, dann hast Du bis zum April noch Anspruch.
Es zählt der Geburtsmonat nicht der Tag.
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Okay da aber letzten Monat die Schule beendet wurde , dann wohl nicht mehr .
Danke für eure Antworten