Elternzeit 2 Jahre, kann man trotzdem TZ arbeiten

Mein AG will dass ich ein Schriftstück unterschreibe, dass in den 2 Jahren EZ keine Beschäftigung stattfinden tut, aber ich habe doch das Recht mit 7 Wochen Vorlauf TZ auch während der EZ zu arbeiten, oder? Kann ja sein dass in den 2 Jahren sich famillär was ändert und ich arbeiten muss... Ist das rechtens? Wir sind eine große Firma angelehnt an den öffentlichen Dienst.

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Diese Schreiben kenne ich von einer Freundin. Bei ihr ging es damals darum das diese Stelle befristet nach besetzt wurde und dann die Firma nicht quasi 2 Mitarbeiter auf einer Stelle hat. Wie das rechtlich ist, weiß ich leider nicht.

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Ich kann den AG verstehen, aber das ist nicht das Problem des AN. 🤷‍♀️

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Nein, er dürfte deinen Wunsch sowieso nur aufgrund dringender betrieblicher Gründe ablehnen.
Es ist die Frage, ob du das Schreiben ggf später rechtlich anfechten kannst. Aber soweit würde ich es gar nicht kommen lassen. Du hast ein Recht darauf und gut ist.

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Ich würde so ein widerrechtliches Schriftstück mit Sicherheit nicht unterschreiben. Zwingen kann er dich nicht.

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Wie meine vorrednerinnen schon geschrieben haben ,zwingen darf er dich nicht.
Außer es wäre der selbe Beruf in einer anderen Firma.
Also z.B ich arbeite im Netto und will dann aber TZ bei Penny arbeiten . Das geht nicht soweit ich weiß.
Ich würde mich da mal fachmännisch beraten lassen .
Aber erstmal nichts unterschreiben
Lg und alles gute

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Also: du musst dich mit einer Frist von 7 Wochen für die zwei Jahre festlegen. Das wird der AG sicherlich meinen. Das nennt sich Bindungszeitraum. Er kann dir aber nicht einfach so verweigern, TZ zu nehmen. Du musst dich eben nur am Anfang schon entscheiden.

Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen-/124812

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Nein, man muss sich nicht am Anfang entscheiden. Es reichen eben der Antrag 7 Wochen vor geplantem Beginn.

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Doch, steht im Gesetz:

https://www.buzer.de/16_BEEG.htm

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