Denkfehler ?!?

Guten Abend ihr lieben ich habe gerade irgendwie einen Denkfehler ?!? Bin seit Anfang an in BV und habe bis jetzt mein volles Gehalt bekommen so wie es ja auch sein soll ... so meine Frage ist jetzt im Mai ist mein ET . Bekomme ich für den Mai noch mal das letzte mal mein volles Gehalt ?!?!? Wenn nein was bekomme ich denn dann ? Elterngeld kann ich ja erst nachdem mein Kind auf der Welt ist beantragen . Werde ich für den Mai also kein Geld haben erstmal oder wie läuft das ab ? Kann mir jemand bitte helfen

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Du musst ja Mutterschaftsgeld beantragen, dass bekommst du in der Zeit des Mutterschutzes, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Elterngeld bekommst du erst nach dem Mutterschutz. Im Mutterschutz erhältst du noch volles Geld. Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch bin.

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Achsoooo okay Ja genau hab ich beantragt ... ist das 60% meines Gehaltes ?!?!? Irre ich mich vielleicht ? Bin voll planlos 😃 bekomme ich das Geld von meinem AG oder von der Krankenkasse?

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Ne da bekommst du noch dein volles Gehalt. Ein Teil zahlt die Krankenkasse und ein Teile dein Arbeitgeber. Das findest du aber im Internet.

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Du bekommst doch Mutterschaftsgeld. 6 Wochen davor und 8 Wochen danach. Und dann tritt das Elterngeld in Kraft.

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Bekomme ich das von der Krankenkasse oder vom AG ? Und ist das nicht das ich 60% meines Gehaltes bekomme ? 🤔

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Mutterschaftsgeld ist maximal 13€ pro Kalendertsg. Die Differenz wird durch deinen AG aufgestockt.

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Normalerweise bekommst du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld!

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Nach dem Mutterschaftsgeld bekomme ich ja dann das Elterngeld . Bekomme ich aber dann weiterhin vom AG etwas ? Oder nur das Elterngeld ?

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Nach dem Geld im Mutterschutz (von AG und KK) bekommst du „nur“ Elterngeld, je nach Nettoeinkommen 65 oder 67% des Gehaltes. Elterngeld bekommst du bis zum 1. Geburtstag, also 10 Monate (2 waren ja Mutterschutz) oder 12 Monate wenn der Partner mindestens 2 Monate in Elternzeit zuhause bleibt. Also dann bekommt natürlich der Partner das Elterngeld.
Die Auszahlung des Elterngeldes kann sich tatsächlich auch bei zügiger Beantragung nach Entbindung verzögern, je nachdem wieviel die Elterngeldstelle zu tun hat.
Ich denke, man sollte 1 oder 2 Monate finanziell überbrücken können, auch wenn man es dann hoffentlich nicht muss und das Elterngeld pünktlich gezahlt wird.
Gezahlt wird Elterngeld immer zum Tag des Geburtstages, also ist dein Kind am 5.4. geboren, startet der Monat für die Zahlung immer am 5. jedes Monats.
Der Arbeitgeber zahlt nichts in der Elternzeit, nur im Mutterschutz.
Das NUR steht in Anführungszeichen am Anfang meines Textes, da ich das Elterngeld in Deutschland im vergleich weltweit sehr großzügig finde.

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Wenn im Mai dein ET ist, dürftest du dich ja bereits im Mutterschutz befinden.
Hast du noch kein Mutterschaftsgeld beantragt? Dann solltest du das schleunigst nachholen. Dafür benötigst du eine Bescheinigung über den ET von deinem Gyn.
Die Krankenkasse setzt sich dann mit deinem AG in Verbindung, damit dein AG dir den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auszahlen kann.

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Doch habe ich bereits beantragt ! Und nach dem Mutterschaftsgeld bekomme ich Elterngeld nach dem ich es beantragt habe . Wie viel ist das ? Und bekomme ich dann immer noch etwas vom AG ?

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Es gibt gute Seiten im Internet zum
Elterngeld, auch direkt von der zuständigen Behörde. Da gibt es auch einen Elterngeldrechner, da kann man ungefähr abschätzen wieviel man bekommt.
65% des Nettoeinkommens in der Regel, Minimum 300€, Maximum 1800€. Brechungszeitraum sind die letzten 12 Monate vor Entbindung. Alle verdienstabrechnungen musst du einreichen

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Kommt darauf an....
Hab mal folgendes rausgesucht:

Gehalt während des Mutterschutzes:
Wie viel Geld werdende Mütter bekommen, hängt davon ab, ob sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. In diesem Fall bezahlt die Krankenkasse ein sogenanntes Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Arbeitstag. Die Differenz zum bisherigen Nettogehalt bezahlt der Arbeitgeber. Dabei wird das durchschnittliche Gehalt der drei Monate zugrunde gelegt, an die sich der Mutterschutz anschloss. Überstunden werden dabei mit eingerechnet.

Für die Berechnung wird das Nettoeinkommen auf einzelne Tage umgerechnet. Sofern das Nettogehalt unter 390 Euro liegt, gibt es nur Geld von der Krankenkasse. Diese bezahlt allerdings auch nur maximal den Betrag, der für das Nettogehalt ermittelt wurde. Von dieser Regelung sind beispielsweise Auszubildende betroffen, wenn sie weniger als 390 Euro verdienen.

Die Regelung für privat Versicherte:
Frauen, die sich privat krankenversichert haben, bekommen das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse nicht. Sie erhalten lediglich den Zuschuss des Arbeitgebers abzüglich der 13 Euro pro Tag. Allerdings können die privat versicherten Mütter beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld beantragen. Das beträgt 210 Euro. Die Unterlagen für den Antrag können die werdenden Mütter auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes downloaden.

Ich bekomme zb.: im öffentlichen Dienst im Amt das volle Gehalt solange ich im Mutterschutz bin.

Quelle:
https://www.gehaltsvergleich.com/karriere/gehalt/gehalt-im-mutterschutz

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Dafür, dass du seit Beginn im BV bist und jede Menge Zeit hattest dich zu informieren bist du noch reichlich planlos, sorry.