Hallo
Ich brauche mal Rat von erfahrenen.
Folgende Situation...
Ich lebe von Di morgen bis Fr abend mit meinem Mann und meinen Kindern "zu Hause".
Von Fr Abend bis Di morgen bin ich bei meinem Freund.
Da wir noch immer kein geeignetes Haus gefunden haben besteht nach wie vor dieses hin und her.
Ich lebe also in 2 Haushalten, habe in beiden Wohnungen alles was ich brauche um es nicht ewig hin und her zu schleppen aber bis auf einen eigenen Schreibtischstuhl auf meiner Schreibtischseite keine eigenen Möbel, bezahle meinem Freund aber keine Miete oder so. Ich gehe zwar auf meine Kosten gelegentlich einkaufen, insbesondere wenn er Spätschicht hat mache ich häufiger mal den Einkauf.
Nun die frage zählt es als 2. Wohnsitz?
Im netz find ich nur schwammige aussagen wie wenn eigene möbel in der wohnung sind ja.
Wenn man einen Haustür Schlüssel hat ja - (den hab ich)
dann les ich wieder haustürschlüssel zählt nicht nur wenn man im Mietvertrsg steht oder dauergast von länger als 6 wochen am stück ist.
Andere seiten sagen mietvertrag ist egal sobald man sich an Miet und/oder haushaltskosten beteiligt muss man es anmelden etc...
Hat jemand Ahnung wie das in meinem Fall aussieht?
Danke euch und LG
Zählt das jetzt als 2. Wohnsitz?
Ach je, ich kann zwar deine Frage nicht beantworten, bin aber grad irgendwie erschrocken, dass du scheinbar von deinem Mann getrennt bist. Unsere großen Kinder sind ähnlich alt und du bist mir im Kopf geblieben.
Hey
Nee wir sind nicht getrennt wir führen nur inzwischen eine V Beziehung
Daher sind wir auch auf der suche nach einem Gaus wo wir zu 6. Leben können aber der wohnungs/Häusermarkt ist hier im unkreis rar und zu Coronazeiten ist alles nochmal schwieriger.
LG
Eine offene oder eine poly Beziehung?
Er gehört nicht zur Familie also wurde ich generell sagen, es wäre nicht ok.
Worum geht's dir denn konkret? Meldepflicht, Corona, Steuern, günstige Öffi-Tickets am Zweitwohnsitz? Je nachdem fallen die Antworten unterschiedlich aus
Hallo
Mir geht es in erster Linie um Corona.
Also um mein Recht ihn weiterhin besuchen zu dürfen wenn wir nicht offiziell als Haushalt gelten.
Aktuell darf man ja noch eine außenstehende Person besuchen oder von ihr besuch erhalten.
Die Frage ist nur bleibt das so....
Wenn ich da gemeldet bin kann mir ja keiner verbieten hinzufahren. Aber kann ich es als 2. Wohnsitz anmelden wenn ich nocht mit im Mietvertrag stehe?
Muss ich es sogar als 2. Wohnsitz melden nach unserer aktuellen Situation ? Etc
LG
1. Soweit ich verstanden habe, dürfen sich sowohl beim Kontaktverbot als auch bei Ausgangsbeschränkung (strengere Variante) getrennt lebende Paare besuchen.
2. Meine Interpretation: Den Lebenspartner besuchen ist ein "triftiger" Grund
3. Meine Interpretation: dir kann verfassungsrechtlich keiner verbieten, jemanden in deiner Wohnung zu empfangen.
Alles ohne Gewähr. Je mehr Städte und Bundesländer du bei der Fahrt durchquerst, desto größer die Wahrscheinlichkeit aufgehalten zu werden und jemanden zu treffen, der das anders interpretiert...
(ich bin seit 6 Wochen zu Hause und halte mich an die Bitten der Regierung, weil ich sie für sinnvoll erachte. Aber unsere Grundrechte dürfen nicht über mehrere Wochen eingeschränkt werden, diese sind zum Glück im Verfassungsrang)
Ruf das Einwohnermeldeamt an und du hast Klarheit.
Ein Blick ins Meldegesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Mensch mit denen man eine Beziehung hat, darf man auch während Corona Zeiten sehen.
Sonst könnte sich ja kein nicht zusammenlebendes Paar mehr sehen.
hallo
ja bei zusammenlebenden ist das ja logisch.
aber ich lebe ja quasi in 2 haushalten aber nur für einen davon hab ich einen nachweis.
LG
Einen Zweitwohnsitz hast du dann, wenn du offiziell einen Zweitwohnsitz angemeldet hast.
Hallo,
du hast dann einen Zweitwohnsitz, wenn du ihn ordnungsgemäß innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldefrist von 2 Wochen angemeldet hast. Eine Mindestvoraussetzung ist hierfür unter Anderem eine Vermieterbescheinigung (du brauchst also einen Mietvertrag).
Beachte, dass viele Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer verlangen - die häufig auch in nicht unerheblicher Höhe ist.
VG
B
Hallo
Danke dir das hilft mir weiter.
LG