Ich überlege wie ich die Zeit beim AG angebe, wenn ich 14 Monate nehme. Was wenn das Kind früher kommt (38.ssw zb), wird das dann drangehangen oder beginnt ab Geburt 8 Wochen Muschu und dann direkt die EZ?
Hab angst einen Fehler zu machen.
Elternzeit berechnen, brauche Hilfe
Den Antrag muss du 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit bzw. innerhalb 1 Woche nach der Geburt beantragen.
Ich würde an deiner Stelle den Antrag vorab fertig stellen und die Stellen zum Beginn und Ende der Elternzeit leer lassen und diese nach der Geburt eintragen. So vermeidet du, im Fall der Verschiebung des tatsächlichen Geburtstermins, den bereits eingereichten Antrag schriftlich korrigieren zu müssen. Das wird nämlich nicht automatisch korrigiert.
Aber wie berechne ich das. Angenommen das Kind kommt heute, 3 Wochen eher zb. Dann ab morgen 8 Wochen Muschu und ab 8 Wochen und 1 Tag EZ?
Danke
Du hast grundsätzlich, wie hier schon von anderen geschrieben wurde, grundsätzlich 14 Wochen Mutterschutz (6 davor und 8 danach).
Wenn du heute, morgen, nächste Woche oder am geplanten ET am 16.05 entbindest läuft dein Mutterschutz bis zum 11.07.
Bei Zwillingsgeburten und Frühchen sieht es natürlich anders aus.
Gib den Antrag erst nach der Geburt ab.
Kommt dein Kind früher (aber nicht als Frühchen), so werden die vorher fehlenden Rage Mutterschutz hinten drangehangen. Es bleibt also das Datum 8 Wochen nach errechneten Termin.
Beispiel:
Mein berechneter ET war der 4.11. Das Ende des Mutterschutzes wäre damit der 30.12. gewesen.
Mein Kind kam 3 Tage früher, am 1.11. Da mir also 3 Tage von den 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt „fehlen“, werden die an die 8 Wochen nach Geburt drangehängt. Klingt umständlich, einfach gesagt: das Ende meines Mutterschutzes blieb beim 30.12.
Ich habe also innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt (da ich ja 8 Wochen und 3 Tage Mutterschutz habe) beim AG meine Elternzeit angemeldet ab 31.12. bis 1 Tag vor dem 2. Geburtstag, also dem 31.10.2021.
Nach einem Jahr plane ich den Einstieg in Teilzeit in Elternzeit. Falls du das auch planst: es macht immer Sinn dann für 2 Jahre EZ anzumelden.
Kommt dein Kind nach ET (wäre es bei mir also der 6.11. gewesen: Mutterschutz geht 8 Wochen, hier wäre das der 1.1.
Bei einem Frühchen oder Mehrlingen hast du 12 Wochen nach der Geburt PLUS alles was vorher gefehlt hat. Kommt dein Kind also zB 3,5 Wochen früher, so hast du nach der Geburt 15,5 Wochen noch Mutterschutz.
Elternzeit beginnt immer mit dem Tag der Geburt.
Wenn du jetzt Elternzeit beantragst rechnest du mit dem errechneten Termin + in deinem Fall 14 Monate.
Formuliere deinen Antrag am besten mit "hiermit beantrage ich Elternzeit für 14 Monate. Die Elternzeit beginnt mit Geburt und endet nach 14 Monaten. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der xxx. Somit stehe ich Ihnen ab xxx wieder zur Verfügung.
Die Daten müssen dem tatsächlichen Geburtstermin angepasst werden. Eine Kopie der Geburtsurkunde sende ich Ihnen zu. "
Da die Mutter noch in Mutterschutz ist und die Elternzeit 7 Wochen vorher angemeldet wird, beginnt die Elternzeit erst am Tag nach dem Mutterschutz.
Der Mutterschutz wird aber auf die Elternzeit angerechnet. Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass die Elternzeit 14 Monate nach Geburt des Kindes endet und nicht 16 Monate danach.
Ich habe meinen Antrag wie folgt formuliert. Ich beantrage Elternzeit ab Ende des Mutterschutzes bis 14 Monate nach Geburt. Und habe dann noch das voraussichtliche Ende des Mutterschutzes und den errechneten ET angegeben. Und auch noch darauf hingewiesen, dass nach der Geburt ein schriftlicher Nachweis über die tatsächlichen Daten erfolgt und dann entsprechend die Geburtsurkunde nachgereicht.
Du hast 6 Wochen vor errechneten termin und 8 Wochen nachher mutterschutz. Kommt dein Kind früher bleibt der Termin von deinem errechneten Ende des mutterschutzes gleich (dieser verschwiebt sich dann von vorne nach hinten). Ende vom mutterschutz wird nur nach hinten verschoben wenn dein Kind später als errechneter Termin kommt.
Du brauchst Elternzeit nicht berechnen. Wie schon geschrieben beginnt diese nach dem Mutterschutz, dessen Länge wird allerdings miteinberechnet.
Du kannst auch einfach ein frei gewähltes Datum als Enddatum in die Anmeldung schreiben. Da du die Elternzeit eh erst nach der Geburt anmeldest kennst du ja das Datum 1 Tag vor Ende des 14. Lebensmonats.
Also ganz einfach.
Aber warum 14 Monate? Willst du danach wieder vollzeit arbeiten?