Hallo ihr Lieben,
irgendwie bin ich heute Nacht aufgewacht und dachte mir "oh Shit du hast dich verrechnet".
Ich bekomme am 21.10. unser erstes Baby.
Mutterschutz 09.09. - 16.12.
Es stimmt doch, dass in die dieser Zeit mein volles Gehalt weiter bekomme oder?
Nur halt aufgeteilt vom Arbeitsgeber und der Krankenkasse oder?
Und dann würde ich gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen.
Hier wären meine Einkünfte dann mtl:
Nettoeinkommen mit 33,5% plus 204,- Kindergeld
So müsste ich das doch richtig verstanden haben oder?
Und natürlich, dass mein Mann und ich gucken müssten, ob wir ggf. noch schnell die Steuerklasse ändern.
Gaaaaanz lieben Dank für Eure Aufklärung :*
Bezüge
Zu Punkt 1.
Das kommt drauf an, ob du Angestellte bist oder Beamtin. Als Beamtin bekommst du deine Bezüge normal weiter, als Angestellte bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Arbeitgeberanteil, der auf dein normales Gehalt aufstockt.
Zu Punkt 2.
Du kannst bis zu 3 Jahre in Elternzeit gehen, das hat mit dem Elterngeld nix zu tun.
Elterngeld kannst du höchstens bis zum Ende des 22. Lebensmonats beziehen. Wenn das Baby früher kommt sogar noch weniger.
Die Höhe kommt auf dein netto an. Wenn du über 1200 netto Verdienst, wären es nur 32,5. Es gibt auch eine höchstgrenze.
Vom Bundesministerium gibt es einen tollen Rechner mit Planer. Berechnet wird es allerdings vom brutto.
Zu 3.
Mit der Steuerklasse bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich meine, es müssten 6 Monate vor Mutterschutz sein. Wäre für euch also zu spät.
Oh tausend Dank für dein schnelles Feedback.
zu 1.)
ich bin normal festangestellt, also keine Beamtin.
Ok danke, also kann ich ja bis mitte Dez. mein volles Gehalt "einplanen" auch wenn es von 2 unterschiedlichen Kanälen aus kommt.
zu 2.)
ah ok.. Wie schade :D ok dann werde ich 22 Monate in Elternzeit gehen.
zu 3.)
Man man man was es alles zu wissen gibt. dann sind wir zu spät, werden aber das Thema dennoch angehen, sollte das dann verspätet möglich sein
Zu 2.:
Du kannst dir das Elterngeld im ersten Jahr auszahlen lassen und selbst aufteilen fürs 2. Jahr.
Wenn du nicht wieder vollzeit arbeiten möchtest solltest du eh 2 Jahre Elternzeit anmelden. So bist bezüglich Arbeit flexibler, man darf bis zu 30 Stunden/Woche in Elternzeit arbeiten
Wir dachten, dass es vllt aufgrund Hausbau etc sinnvoller ist, das Geld sich aufteilen zu lassen ?! Muss man natürlich mal gucken, was es da für Abzüge etc. gibt.
Hallo,
berechne auch ein, dass der Start für die Fremdbetreuung nicht immer so flexibel ist wie man es sich wünscht. In unserer Stadt werden die Kindergartenplätze immer zum 1.08. eines jeden Jahres vergeben. Im laufenden Kindergartenjahr werden nur Kinder aufgenommen, die durch Umzüge hierher kommen. Du müsstest also auch das in der finanziellen Planung berücksichtigen.
Viele Grüße
lilavogel
ab der Vollendung des 1. Lebensjahres hat man einen rechtlichen Anspruch auf einen Kita Platz. Dafür haben die Geminden zu sorgen, auch die Ausrede mit der Vergabe zum ... zählt da nicht. Ansonsten stünde dir ein Lohnausgleich zu.
Hallo,
ja, das ist in der Theorie natürlich richtig und gut, dass du es sagst!
Man sollte sich nur im Klaren darüber sein, dass es dann eventuell nicht mit dem nächstgelegenen Kindergarten oder der Wunscheinrichtung klappt. Oder man Geschwister nicht im gleichen Kindergarten unterbringen kann. Und dass der Anspruch verfällt, wenn man den angebotenen Platz ablehnt.
Eine Anmeldung zum Kindergartenjahreswechsel stellt das natürlich auch nicht sicher, erhöht aber deutlich die Chancen auf einen Platz in der Wunscheinrichtung oder in der Einrichtung, wo bereist Geschwisterkinder sind.
Viele Grüße
lilavogel