Hallo ihr lieben,
ich habe gelesen, dass man innerhalb von 12 Monaten wieder ss werden muss um dasselbe EG zu erhalten. Wie ist es denn wenn zum Beispiel 15 Monate dazwischen liegen? Kriege ich dann trotzdem noch ein EG was dem anderen EG ähnelt oder falle ich komplett in den Mindestbetrag?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Mein Kind ist im Dez. geboren. Wenn ich jetzt mein nächstes Kind im März bekommen würde nächstes Jahr z.B wie wird dann das EG berechnet?
Schwanger werden in der EZ
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Nein. Elternzeit und Elterngeld sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe.
Das Elterngeld wird immer aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz berechnet.
Das Basiselterngeld wird hierbei komplett und beim Elterngeld Plus 14 Monate ausgeklammert.
Bei dir werden die Monate mit Basiselterngeld ausgeklammert. Alles was zwischen 1. Geburtstag und neuem Mutterschutz fließt in die Berechnung hinein und es werden Monate von vorm ersten Kind genommen um auf 12 zu kommen.
Zusätzlich bis dein erstes Kind 3 ist noch der Geschwisterbonus.
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Okay. Jetzt habe ich es durchblickt. Danke 🙏
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Gerne 😊