Steuernachzahlung nach Elternzeit/-geld

Hallo ihr lieben,

bitte nur jemand antworten, der wirklich was darüber weiß.
Ich werde im Juni mein erstes Kind erwarten. Bin seit Anfang der Schwangerschaft im BV. Ich habe vor bis Juli/August 21 in Elternzeit zu gehen.
Ich bin nicht verheiratet und mein Partner arbeitet nur als Aushilfe/Minijob.

Muss ich nächstes Jahr mit einer steuernachzahlung rechnen?

Ich verstehe leider nicht wirklich den Rechner im Internet, daher hoffe ich auf eure Hilfe 🙈

Liebe Grüße

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Wenn Du nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit hast und nicht verheiratet bist, ist in Deinem Fall eine Nachtzahlung so gut wie ausgeschlossen.

Denn:
Nehmen wir an Du hast aus der nichtselbstständigen Arbeit ein Bruttoeinkommen von 3000€ monatlich. Dann hättest Du laut Steuertabelle eine Steuerlast von ca. 23%, da vom einem Jahresgehalt von 36000€ ausgegangen wird. Diese 23% sind also die Steuervorauszahlung, die Dir jeden Monat direkt vom Gehalt abgezogen werden. Nehmen wir an, im September bist Du aus dem Mutterschutz 'raus und erhält 67% Elterngeld. Nehmen wir wieder an, das seien 1500€.
Dann hast Du für's Steuerjahr 2020 also 6000€ Elterngeld + 24000€ Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Das Finanzamt rechnet nun beides zusammen und ermittelt die Steuerstufe für 30000€ Jahreseinkommen. Das sind ca. 22% und nennt sich Progressionsvorbehalt. Da das Elterngeld aber nicht versteuert wird, Du aber Dein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit schon mit 23% versteuert hast, winkt Dir eine Steuerrückzahlung. Bzw. ein Weder-Noch - die Steuerstufen in diesem Beispiel habe ich eher geraten.

Ganz anders kann das aussehen, wenn neben dem Elterngeld ein anderes Einkommen dazukommt. Also Einkommen aus Vermietung, Kapitalerträge, das Einkommen des
Ehepartners bei gemeinsamer Veranlagung. Dann kann es natürlich sein, daß einen das Elterngeld in eine höhere Steuerstufe katapultiert und eine Nachzahlung fällig wird.

Grüsse
BiDi

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Vielen vielen Dank für deine ausführliche Antwort!!

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Prima erklärt!

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nein, musst du nicht! der progressionsvorbehalt, der bei vielen zu einer nachzahlung führen kann, wirkt sich nur bei zusammen veranlagten ehepartnern aus.

In deinem Fall wirst du eher eine Rückzahlung bekommen, da du im ersten Halbjahr zu viele Steuern voraus gezahlt hast, für das dann letztlich nur erwirtschaftete Jahreseinkommen.

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Vielen vielen Dank!!