Hallo!
Ich brauche eure Hilfe.
Leider hatte ich in der Vergangenheit meine Finanzen nicht im Griff und auch keinen Überblick mehr.
Jedenfalls hatte ich dann das Problem einer Zwangsvollstreckung an der Backe von einer recht dubiosen Anwaltskanzlei. Hatte damals leider versäumt Widerspruch einzulegen, es bestand also ein Titel.
Das Geld wurde aber nicht eingetrieben, ich bekam nur über die Jahre immer wieder Schreiben der Kanzlei.
Vor ca. einem Jahr forderte ich eine Schufa-Auskunft an und sah, dass der Titel dort vermerkt ist. Ich nahm Kontakt mit der Kanzlei auf und bezahlte alles restlos, bekam den entwerteten Titel zugeschickt, in der Schufa steht es auch als erledigt, ich dachte also es wäre alles gut.
Heute bekam ich dann ein Schreiben:
...durch die von uns eingeleitete Zwangsvollstreckung wurde der titulierte Betrag realisiert. Unsere Mandantin sind jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht im Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden, die sie ebenfalls nach §§280, 286 ff BGB zu ersetzen haben...
Soll nochmal 140,-€ zahlen. 😲
Kennt sich jemand aus? Ist das rechtens? Wie reagieren wenn nicht?
Danke schonmal..
Nachforferung Inkasso trotz entwertetem Titel
Prinzipiell ist das schon möglich. Aber ob das in Deinem Fall auch so ist, wird Dir in einem Laien-Forum ohne genaue Kenntnisse des Falls niemand sagen können.
Lege auf jeden Fall Widerspruch mit Einschreiben / Rückschein ein und wende Dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale.
Grüsse
BiDi
Ich würde zurück schreiben, dass die Kosten verjährt und hilfsweise verwirkt sind.
Natürlich kommt es zu Verzugszinsen, wenn man Schulden nicht rechtzeitig begleicht.
Dennoch würde ich es anwaltlich prüfen lassen oder zumindest mal die Schuldnerberatung drüberschauen lassen und zwar schnell.
LG
Es geht nicht um die Verzugszinsen - die sind ja schon im eigentlichen Schuldtitel enthalten, es geht um Verzugschäden, also monetären Folge-Schäden, die entstanden sind, weil die Forderung nicht pünktlich beglichen wurde.
z.B.: Ich bin Zwischenhändler bei einem Autoverkauf. X möchte eine bestimmtes Auto, ich mache mich auf die Suche und finde es bei Y. Ich bezahle das Auto bei Y aus eigener Tasche und verkaufe es an X weiter. X bezahlt mich aber nie (ja, ich weiss ein doofes Beispiel, weil ich das Auto ohne Bezahlung besser nicht 'rausrücken sollte, aber es ist ja nur ein Beispiel). Nun bin ich 600000€ in den Miesen (es war ein teures Auto), was nachfolgende Autovermittlungsgeschäfte für mich unmöglich macht. Also habe ich einen Folgeschaden, auch wenn X nach Jahren die Forderung begleicht.
Bei einem nicht bezahltem Streaming-Abo, einer nicht bezahlten Handyrechnung wird es eher schwer einen finanziellen Folgeschaden abzuleiten.
Grüsse
BiDi
Aaah ja, stimmt! Ich war auf dem verkehrten Dampfer, sorry 😅