Steuererstattung - Kindesunterhalt

Ich weiß nicht recht, ob ich hier richtig bin...falls nicht, sagt bitte Bescheid. 😅

Also...mein Mann hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung. Er zahlt monatlich den vom JA festgesetzten Unterhalt. (Bis letztes Jahr hat er so gezahlt, nach unserer Hochzeit hat seine Ex eine Beistandschaft bei JA beantragt. Der Unterhalt wurde geringer, als das, auf was sich beide einvernehmlich geeinigt hatten. Ich schreibe das nur, um klarzustellen, dass es hier nicht darum geht, weniger zu zahlen, als dem Kind zusteht!)

Nun wurden wir für das Steuerjahr 2019 gemeinsam veranlagt. Heute der Bescheid mit der Erstattung. Wir werden zwar einzeln berechnet, der Erstattungsbetrag ist für uns aber nicht ersichtlich auf jeden einzeln aufgeteilt. So steht ein Gesamtbetrag auf der ersten Seite.

Wir fragen uns nun, wie diese Erstattung bei der Berechnung des Kindesunterhaltes angerechnet wird? Als Gesamtbetrag wäre ja dahingehend ‚unfair‘, als dass sich der Betrag ja aus den Erstattungen, welche wir jeder für uns erhalten hätten, ergibt. (Da wir jeder für uns in den letzten Jahren jeweils jeder für sich ungefähr den gleichen Rückerstattungsbetrag hatten, wissen wir ungefähr, wer wieviel bekommen hätte, würden wir nicht gemeinsam veranlagt.)

Damit würde ja meine Erstattung - so denn nur der Gesamtbetrag vom JA berücksichtigt wird - in die Berechnung mit einfließen.

Rechnet das JA da was ab? Kann jemand was dazu sagen?

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Bzgl Kindesunterhalt kenn ich mich nicht aus, aber zur Steuererstattung: ich mach die Steuer mit WISO Sparbuch. Da kann man getrennte und Einzelveranlagung anzeigen lassen, was günstiger ist und es wird für beide Fälle auch angezeigt wer wieviel nachzahlen müsste bzw. erstattet bekommen würde...
Ihr müsstet halt all eure Daten da eingeben...

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Also Steuererstattungen werden bei der Berechnung des KU grundsätzlich mit angerechnet. Das soll auch so sein. Nur geht es hier quasi um ‚meinen‘ Anteil.

Ich mache auch mit Buhl WISO die Steuererklärung. Dann schau ich da nochmal rein, ob ich das irgendwo finde, wie sich die Rückerstattung aufteilt.

Bleibt nur noch die Frage, ob das JA das so ‚anerkennt‘ bzw. wie die das generell handhaben.

Vielen Dank auf jeden Fall für deine Antwort!!!

🙂🙃🍀🍀

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Schau mal da, wo man die Prüfung macht, ob Einzelveranlagung oder getrennte Veranlagung besser ist, da steht das.