Hallo,
ich habe bis April Elterngeld bekommen. Befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis und aktuell in Elternzeit.
Nun bin ich erneut schwanger, habe ich Anspruch auf Unterstützung bzgl. ALG II?
Gruß
Anspruch auf Unterstützung erneuter Schwangerschaft?
Hallo.
"Nun bin ich erneut schwanger, habe ich Anspruch auf Unterstützung bzgl. ALG II?"
In allererster Linie ist der Kindsvater für Euch zuständig.
Solltet Ihr nicht zusammenleben, ist er dem Kind und Dir zum Unterhalt verpflichtet. Solltest Du Euren Bedarf mit Unterhalt, Elterngeld und Kindergeld nicht decken können, käme Wohngeld/Kinderzuschlag oder Alg II in Betracht.
Beim 2. Kind, solltest auch mit diesem Vater nicht zusammen leben, greift dann seine Unterhaltspflicht Dir gegenüber ab Mutterschutz und fortlaufend. Kindergeld und Kindesunterhalt dann an Geburt noch dazu.
Solltest Du mit dem Vater in einem Haushalt leben, sollte es selbstverständlich sein, dass er für Euch alle sorgt.
Solltet Ihr Euch verkalkuliert haben und ein 2. Kind eigentlich nicht leisten können (nach Einkommen Vater und Kindergelder), bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und es wäre zu prüfen, ob Ihr Wohngeld/Kinderzuschlag oder Alg II berechtigt seid.
Ab dem 1. Geburtstag steht Dir ein Betreuungsplatz zu, so dass Du entsprechend zeitlich kalkulieren kannst, an Deinen Arbeitsplatz zurückzukehren, um die finanzielle Situation zu entspannen.
Gruß
sisein
Danke für deine hilfreiche Antwort.
Ich wohne mit meinem Mann zusammen und die Kinder sind von ihm.
Wir haben aber ein Haus gekauft und jetzt dachte ich, ob mir das Sozialamt zwecks Schwangerschaft eine Unterstützung geben könnte.
"Wir haben aber ein Haus gekauft und jetzt dachte ich, ob mir das Sozialamt zwecks Schwangerschaft eine Unterstützung geben könnte."
Wie war denn der Plan ohne Schwangerschaft?!
Als erstes ist bei ALGII zu prüfen ob das Haus aufgrund der Größe Vermögen darstellt und somit dann verkauft werden muss. Bei 4 Personen darf die Wohnfläche Maximal 130 qm betragen bzw bei 4 wenn das Kind noch im Bauch is zum Zeitpunkt der Antragstellung 110qm und 500qm Grundstück maximal im städtischen Raum, 800qm im ländlichen Raum. Sollte das Haus größer sein bekommt ihr nichts wenn das Einkommen deines Mannes zu gering is da ihr dann verkaufen könnt. Wobei ich mich dann frage wie ihr ein Haus kaufen konntet
Das ist pauschal nicht richtig!
Wenn du dich in einem festen Arbeitsverhältnis befindest - warum gehst du nicht einfach arbeiten bis zum Mutterschutz ?
Was hättest du jetzt gemacht ohne Schwangerschaft ?
Hattest du Elterngeld oder Elterngeld plus ?
Du weißt, dass ab jetzt bis zum Mutterschutz jeder Monat mit 0 Euro fürs neue Elterngeld berechnet wird ?
Und wenn du Elterngeld plus bezogen hast, dann werden die letzten Elterngeld Monate evtl auch mit 0 Euro berechnet ?
Reicht euch überhaupt das geringe Elterngeld später wenn ihr jetzt schon so knapp bei Kasse seid ?