Hall,
Ich habe eine Frage.
Und zwar, wollte ich euch mal fragen was das Finanzielle betrifft. Ich habe ein gemeinsames Kind mit meinem Lebenspartner und noch zwei weitere Kinder von einem anderen Mann. Bei mir leben zwei Kinder und ein Kind lebt bei meinem Ex-Mann meine Tochter kommt aber immer mal zu mir und ist bei mir. Mein Lebenspartner verdient in der Kurzarbeit 1300 € und ich habe Kindergeld 414 € vom Amt bekommt mein Partner noch 170 € als Aufstockung Punkt nun soll er für seine zwei Kinder die nicht bei uns leben Unterhalt zahlen das Problem ist aber wir kommen selber nicht mit dem Geld hin müssen uns monatlich immer wieder Geld leihen damit wir was zu essen haben meisten ist das Geld nach zwei Wochen wieder alle weil wir eben auch Ausgaben haben. Ich muss Schutz verkaufen und so weiter und so weiter ich kann mir nicht mal den Krippenplatz für mein einjähriges Kind leisten sie geht ab September in die Krippe damit ich wieder arbeiten gehen kann. Meine Frage ist an euch, wie viel Geld steht uns monatlich als Grundpreis bei einer vierköpfigen Familie manchmal fünf Köpfe im Monat zu. Wie seht ihr das sind wir überhaupt zahlungspflichtig was Unterhalt betrifft für zwei Kinder. Ich habe Angst dass wir hungern müssen was wir es ohnehin schon müssen weil wir Mitte des Monats kein Geld mehr haben mein Kindergeld bekomme ich immer Monatsende. Ich kann keine Sachen kaufen kein Schulzeug kaufen und und selbst mir ich kann nichts kaufen. Wie seht ihr die Sache eure Meinung würde mich sehr interessieren Punkt was steht uns als vierköpfige Familie im Monat wenn alles bezahlt ist zu?
Liebe Grüße
3fachmama
Frage wegen Finanzielle
Entschuldigt für die Schreibfehler. Mein Handy.
Warum bekommst du keinen Unterhalt für das Kind deines Ex-Mannes, das bei dir lebt? Und ja, grundsätzlich ist dein Partner für seine Kinder ebenso unterhaltspflichtig. Ob er zu wenig Geld dazu zur Verfügung hat steht auf einem anderen Blatt und wird dann ermittelt. Ihr solltet Euch dringend mal professionell beraten lassen, was Euch zusteht (ggf. Wohngeld, etc.)
Weil jeder ein Kind hat ich eins und er hat eins. Und er auch nur 1200 Euro verdient und bekommt Aufstockung vom Amt. Wohngeld bekommen wir nicht da wir die 170 Aufstockung bekommen.
Auch da solltest du dich beraten lassen ob deinem Kid nicht doch Unterhalt zusteht. Kann er nciht zahlen hast dein Kind anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Hallo
lasst euch anwaltlich beraten was euch zusteht.
Dazu sollte ihr schauen wie ihr das Einkommen erhöhen könnt. Dein Mann darf sich z. B ohne Abzüge was in einem systemrelevaten Beruf dazuverdienen.
Du müsste ja auch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für die Kinder bekommen.
Du könntest dir jetzt einen Job suchen der zur Kurzarbeit von deinem Mann passt.
Hast du Sozialleistung beantragt? Wenn ja hast du ja für deinen Sohn But Paket
Dann solltet ihr ein Haushaltsbuch führen um zu sehen was ihr für fixe Ausgaben habt und was ihr sonst zum leben braucht. Am besten auch immer aufschreiben was ihr an Lebensmitteln wirklich braucht und wie viel weggeworfen werden.
Bei einer Unterhaltsverpflichtung hat dein Mann einen höheren Bedarf. Das würde sich in dem aufstockenden Leistungen SGB II bemerkbar machen.
Ein Gericht kann seinen Selbstbehalt senken, da er mit der Te zusammen wohnt.
Ändert nichts daran, dass sich der Unterhalt auf seinen Bedarf auswirkt, wenn er Einkommen hat.
Ist das was dein Partner zahlen soll auf Grundlage der insgesamt 1470 Euro berechnet? Oder nimmt das JA andere Zahlen also das Einkommen aus den 12 Monaten zuvor? Denn Kurzzeitarbeit gilt als "Kurzzeitige Einbuße" bis zu 6 Monate. Wenn mit den 1470 Euro berechnet wird ist es so, daß deinem Partner aufgrunddessen das ihr zusammen lebt und er den Mindestunterhalt wohl nicht zahlen kann für beide Kinder (aus seinem kind in eurem Haushalt steht Unterhalt inform von Naruralien zu). Also der Selbstbehalt beträgt so 960 Euro statt 1160 Euro. 1470 - 960 Euro bleiben 510 Euro für Unterhalt allerdings für beide Kinder. Nach Bereinigung des Einkommens wären es 450 Euro. Wie alt sind die Kinder. Wenn beide zbs zwischen 0 und 5 sind steht beiden das selbe zu also er müsste dann 225 Euro an die KM zahlen und 225 müsste für euer Kind bleiben. Wenn sein Kind welches bei der Mutter lebt älter is erhält es entsprechend mehr und euers weniger. Haben beide Kinder das Alter zwischen 0 und 5 so müsste dein Partner also etwa 225 Euro zahlen und hätte somit noch 1225 Euro
Das Jugendamt ist garnicht befugt den Selbstbehalt runterzusetzen!
Was ist mit Unterhalt / Unterhaltsvorschuss? Ihr habt knapp über 1900€ ... das ist nicht wenig