Hallo liebe Mamis und werdende Mamis,
ich bin in der 17ten Ssw und seit dem 07.05.20 Krankgeschrieben.
Seit ungefähr der 10 Ssw leide ich unter starker Übelkeit/Brechreiz (musste mich aber bis jetzt sehr selten übergeben).
Seit der 13 Ssw habe ich täglich sehr schlimme Kopfschmerzen bzw. Migräne.
Mir hat die Arzthelferin gesagt, dass ich 3 mal täglich Paracetamol 500 mg nehmen darf. Da ich aber immer ein schlechtes Gefühl dabei habe, halte ich die meisten Tage ohne Tabletten aus. Wenn ich die Tabletten doch nehme, dann helfen die mir für ca 2 Stunden.
Gegen die Übelkeit habe ich auch schon mehrere Rezepte bekommen aber entweder haben die nichts gebracht, machen mich sehr müde/schlapp oder haben meine Beschwerden verstärkt. Ich habe laut meinem Arzt alle Medikamente durch die für mich in Frage kommen.
Infusionen habe ich auch schon 3 mal bekommen. Nach der letzten musste ich mich am Nachmittag sogar übergeben.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter.
Mir geht es wirklich schlecht und ich mache mir große Sorgen, dass ich nach 6 Wochen ins Krankengeld rutsche. Wir bauen gerade unser Haus und das wäre eine Katastrophe, wenn wir weniger Geld bekommen. Es belastet mich sehr!
Hat jemand von euch ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt aufgrund der Übelkeit/Migräne bekommen?
Liebe Grüße
Lilli
Ist ein Beschäftigungsverbot durch eine starke Übelkeit & Migräne möglich?
Eine Freundin von mir hat es bekommen, hat aber vorher auch wirklich alles probiert - Akupunktur, Medikamente und was weiß ich. Sie hat sich aber auch oft übergeben, auch über das erste Trimester hinaus.
Ich habe es mit Medikamenten und der Infusion versucht. Über Akupunktur hat mein Arzt noch nichts gesagt.
Das werde ich nächste Woche mal ansprechen.
Danke für den Tipp 😊
Es sind keine Gründe für ein BV, sondern für eine Krankschreibung.
Ich bin jetzt in der 17. Woche und habe immer noch Übelkeit und Erbrechen. Da müssen wir alle halt leider durch.
Keine Gründe für ein BV. Da hilft nur eine AU. Wenn du ins KG kommst wirkt sich das übrigens nicht negativ aufs EG aus.
Das wusste ich bis jetzt noch nicht.
Wie wird das EG dann berechnet? Werden dann die Monate vor den üblichen 12 Monaten angerechnet?
Die Monate werden ausgeklammert. D.h es werden die Monate davor herangezogen. Einfach beim Elterngeldantrag ein Attest vom Arzt beiholen. Dafür reicht ein Zweizeiler des Arztes, dass die AU schwangerschaftsbegründet war.
Hyperemesis gravidarum ist sehr wohl ein Grund für Bv.
Die TE schreibt doch, dass sie kaum Erbrechen hat.
Nein es kein Grund für ein BV. HG ist ein Grund für eine Krankschreibung.
Und das wird seit gut einem Jahr auch sehr genau kontrolliert.
Für ein BV braucht man Gründe... Und Hausbau ist definitiv kein Grund.
Da du mit Migräne nicht arbeitsfähig bist, musst du dir eine AU holen. Falls dein Arzt für deshalb ein BV gibt macht er sich strafbar und er oder du können zu Regresszahlungen aufgefordert werden.
Ich danke dir für deine "hilfreiche" Antwort.
Wo steht denn, dass ich wegen meinem Hausbau ein BV möchte?
Ich verstehe solche sinnlosen Aussagen nicht 🙄
Ich mache mir halt große Sorgen und habe dadurch innere Unruhe und unnötigen Stress.
Glaub mir, ich habe mir meine erste Schwangerschaft auch schöner vorgestellt.
Schönen Tag noch.
Du hast doch geschrieben, eine lange AUB kannst Du Dir nicht leisten und möchtest deshalb ein BV.
Da ich selbst im Beschäftigungsverbot bin habe ich mich auf verschiedenen Seiten über ein Beschäftigungsverbot informiert und muss ehrlich gestehen ich Blick da nicht durch.
Auf der einen Seite steht man muss Arbeitsfähig sein, um es zu bekommen. Dann wieder, dass langanhaltende Schwangerschaftsübelkeit auch ein Grund für ein BV sein kann. Mit starker Übelkeit ist man ja nicht Arbeitsfähig.
Dann habe ich ein Seite gefunden, wo eine Frau Ärger mit der Krankenkasse bekam, weil sie während des BV wegen Blutungen im Krankenhaus lag und da denn doch eine AU notwendig gewesen wäre. Dann steht aber wieder auf eine andere Seite, dass zum Beispiel Blutungen ein Grund sind für ein BV.
Einerseits werden Frauen aufgrund ihrer Psychen ins BV geschickt, andere kriegen trotz Blutungen und vorzeitiger Wehen nur eine AU.
Ich habe nichtmal einheitliche Regeln gefunden wann ein BV vom Arzt ausgesprochen werden darf. Auf jeder Seite steht was anderes. Wer soll da bitte durchblicken? Rede am besten mit deiner Ärztin. So wie ich bis jetzt gelesen habe ist das von Arzt zu Arzt sehr unterschiedlich.
So geht es mir auch. Man liest so viel und im Endeffekt wiederspricht sich alles wieder.
Ich werde nächste Woche mit meinem Arzt darüber sprechen.
LG
>>>Mit starker Übelkeit ist man ja nicht Arbeitsfähig.<<<
Eben, um ein BV zu bekommen, muss man aber arbeitsfähig sein, ansonsten gibt es eine AUB. Was ist denn so schlimm daran?
Wie die Vorschreiber schreiben, ist Kopfweh/Migräne bzw. Übelkeit kein Grund für ein dauerhaftes BV vom Frauenarzt. Ein BV soll dafür da sein Gefahren der Gesundheit für dich und dein Baby auszuschließen. Erbrechen wäre ein Grund da so die Gefahr besteht, dass dein Baby unzureichend versorgt wird. Übelkeit leider nicht( hatte ich vor meinem BV sehr stark und es war kein Grund). Ein BV habe ich letztlich bekommen weil sich mein GMH verkürzt hat und ich schon Kontraktionen hatte. Hast du mit deinem Arzt mal drüber gesprochen? Was sagt er dazu?
Ich habe noch nicht mit meinem Arzt darüber gesprochen. Ich möchte auch nicht, dass er denkt, dass ich das BV möchte, weil ich nicht arbeiten möchte. Denn das ist nicht der Fall! Vor der SS war ich sehr selten Krankgeschrieben und bin gerne zur Arbeit gegangen.
Dann frag doch mal, ob du vielleicht eine Krankmeldung mit einem anderen Code bekommen kannst. Sobald ein anderer Grund für eine Krankmeldung vorliegt, fangen die 6 Wochen von Neuem an zu zählen. Dann kannst du, wenn es dir besser geht, normal wieder einsteigen.
Hey,
es tut mir leid, aber eure eventuelle Geldnot ist kein Grund für ein BV.
BV nur, wenn Leben der Mutter und/oder ungeborenem Kind in Gefahr - das ist hier nicht der Fall.
Ich habe gleiches durch wie du und bin normal arbeiten gegangen. An einzelnen Tagen wurde ich mal krank geschrieben.
Wie nutzt du die Schmerzmittel denn?
Man muss sofort wenn sie kommen was nehmen und nicht erst, wenn’s am schlimmsten ist.
Bei der Arbeit solltest du dich auch zur Not mal hinlegen können, Pausen machen etc. Mutterschutz halt.
Solltest du 6 Wochen krank geschrieben sein und du ins Krankengeld rutschen, dann ist das so.
Es ist nicht Sinn und Zweck des BV den Hausbau anderer Leute zu finanzieren - denn so kann man es auch mal sehen.
Ich meine das nicht böse, wirklich nicht, aber viele kommen hier gleich mit „BV“ und das kann ich nicht mehr hören!
Es kann auch gut sein, dass es bald nachlässt und es dir besser geht. Um die 17. Woche rum war’s bei mir auch immer schlimm.
LG 🍀