Hallo ihr Lieben,
ich erwarte Zwillinge und kann daher 6 Jahre Elternzeit nehmen. Zu meinem Arbeitgeber will ich auf keinen Fall zurückkehren - das ist nur die letzte Option, wenn ich woanders nicht glücklich werde.
Arbeiten kann ich ja nebenbei mit Zustimmung des AG und Vollzeit werde ich auch nach den 6 Jahren nicht mehr arbeiten. Daher macht das für mich keinen Unterschied, ob ich 6 Jahre nehme oder weniger.
Was sagt ihr? Gibts gute Gründe, weniger zu nehmen? Die Kinderbetreuung ist nach 4 Jahren sicher abgedeckt. Gäbe es Probleme, wenn ich meine 30-Stunden-stelle verliere (oder gar nicht arbeite) und bei meinem alten AG kündige? Sperrung vom Arbeitsamt oder so? Ich arbeite als Erzieherin, also gehe ich eigentlich davon aus, dass ich schnell was finde. Aber ich würde gern alles wichtige beachten.
Wie Elternzeit nehmen, wenn man nicht zurück in Beruf will
Wenn du gekündigt wirst --> Arbeitslosengeld
Kündigst du selbst oder es ist dein Verschulden --> in der Regel bis zu 12 Wochen. Ausnahme: dir blieb nichts Anderes übrig.
Mein Rat: nutze die Elternzeit für Bewerbungen, wenn die Elternzeit bald zu Ende geht. Auch das stundenweise Arbeiten in der Elternzeit kann dir eine neue Arbeitsstelle verschaffen. Wichtig: Kündigungsfristen beachten und erst den neuen Vertrag unterschreiben, bevor du kündigst.
Kündigst du selbst oder es ist dein Verschulden --> in der Regel bis zu 12 Wochen Sperre
Ok danke! So hab ich mir das gedacht. Also isses, was das Ende beim alten AG angeht, Wurscht, wann die Elternzeit zu Ende ist.
Wenn ich vorher schon stundenweise arbeite und das nach der EZ weiterführen will, geht das ohne Probleme, oder? Einfach fristgerecht kündigen, nicht wahr?
Ich habe auch Zwillinge und habe jetzt von 3 auf 6 Jahre verlängert und arbeite seit ablauf des Elterngeldes Teilzeit in Elternzeit. Ich kann mit meinen Zwillingen auch kein Vollzeit arbeiten, da meine Tochter Pflegegrad 3 hat und zuviele Arzt und Physio Termine das zur Zeit nicht möglich machen. Nach den 6 Jahren werde ich weiter schauen ob ich meinen Vollzeit Vertrag kürzen muss. Ich arbeite aber im Einzelhandel.
Hallo,
ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Situation, hatte aber keine Zwillinge.
Kurz gesagt war es so: Baby kam 3/2015, ich habe 2 J. Elternzeit angemeldet beim alten AG, zu dem ich aber nicht wieder wollte. Ich musste mich für die ersten beiden Jahre bzgl Elternzeit festlegen. Hab das gemacht mit dem Hinweis, dass ich eventuell (!) im 2. Jahr TZ arbeiten möchte und diesbzgl. wieder auf sie zukommen werde. 1/2016 ergab sich dann sehr spontan die Möglichkeit, dass ich woanders TZ ab 2/2016 anfangen kann. Den Antrag auf TZ in EZ beim anderen AG hab ich beim alten AG gestellt, der dies aber abgelehnt hat mit der Begründung, dass er mich wenn dann selbst braucht (obwohl es eine völlig andere Branche ist und für mich jemand VZ eingestellt worden war => also vorgeschoben). Ich wollte wie gesagt ohnehin nie wieder dort arbeiten, aber eine unbefristete VZ Stelle im Hintergrund zu haben ist doch beruhigend, wenn man ein Haus abzuzahlen hat; es kann ja immer was unvorhergesehenes passieren). Wir haben uns schließlich darauf geeinigt, dass ich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist binnen weniger Tage aus dem Vertrag kam und dann ab 2/2016 beim neuen AG angefangen hab.
Ich weiß nicht, ob die Festlegungspflicht pro Baby oder pro Geburt gilt. Das musst du mal erfragen. Bei einer Einlingsgeburt sind es zwei Jahre. Das dritte Jahr kannst du direkt im Anschluss oder später noch, bis spätestens zum Ende des 6. Lebensjahres nehmen. Lass dir die Option ruhig offen und verlängere ggf immer wieder. Für die Verlängerung gilt wie beim Beginn nach der Geburt: man muss es mit einer Frist von 7 Wochen anmelden.
Ich wünsch dir alles Gute :)
LG, Tina