Schwangerschaft beim Betriebsarzt angeben?

Hallo zusammen.

Ich habe Ende des Monats meine Eingangsuntersuchung beim Betriebsarzt. Nun wird auf dem Fragebogen unter anderem nach Schwangerschaft gefragt. Meine Frage: Bin ich verpflichtet dort irgendwelche Angaben zu machen? Und falls ja müssen diese wahrheitsgemäß sein?

Hintergrund ist das wir aktuell an Wunschkind Nummer 2 basteln. Bislang hat es noch nicht geklappt, das könnte sich natürlich bis dahin ändern. Klar ist das wenn ich möchte, dass das Mutterschutzgesetzt greift, das ich die Schwangerschaft dann bekannt geben muss. Möchte ich aber nicht.

Weiß jemand wie das ist?
Liebe Grüße

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Ich hatte mal in der Schwangerschaft den Arbeitgeber gewechselt, etwa in der 12.SSW. Gleich am Anfang musste ich zum Betriebsarzt. Mit ihm besprach ich dann potentielle Gefahren und beschloss mit ihm zusammen, dass ich mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft noch warten konnte. Der Betriebsarzt sagte natürlich von sich aus nichts dem Arbeitgeber, der hatte ja Schweigepflicht. Das war meine Sache.

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Naja Ende des Monats sind ja nurnoch 4 Wochen. Falls es dann geklappt haben sollte, weißt du es ja nur, wenn du sofort einen Test machst. Also falls du "ich bin nicht schwanger" angibst, kann es genauso gut sein dass du es einfach nur noch nicht wusstest weil es noch so frisch war.
Also ich denke, du kannst ruhig nein ankreuzen...

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Achso falls es klappt, nach halt erst für nach dem Termin beim Betriebsarzt einen Termin beim Frauenarzt aus. So kann dir hinterher keiner was.

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Der Betriebsarzt hat eh Schweigepflicht und kann nur Empfehlungen aussprechen.

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Hallo,
ganz klare und eindeutige Antwort zu deiner Frage.

Nein, du bist nicht verpflichtet irgendwelche Angaben zu deiner Schwangerschaft, ob vorhanden oder nicht, ob wissend oder nicht, zu machen.

Das ist unabhängig davon zu betrachten, dass der Betriebsarzt einer Schweigepflicht unterliegt!

Ob, wie und wen man von seiner Schwangerschaft in Kenntnis setzt obliegt einzig und allein der betroffenen schwangeren Person!

Gruß
Demy

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Falls der Betriebsarzt mit dir auch CH die Gefährdungsbeurteilung durchgeht/bespricht, wird er sowieso zu einer potentiellen Schwanger etwas sagen. Das ist Pflicht, unabhängig davon, ob diejenige schwanger ist oder nicht. Also quasi „im Falle einer Schwangerschaft ist das und das zu beachten...“
Also ist es dafür unerheblich, ob du es ihm sagen würdest oder nicht

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Der Betriebsarzt steht genauso unter Schweigepflicht wie jeder andere Arzt.
Ich arbeite als betriebsärztliche Assistentin und die Frage nach der Schwangerschaft bezieht sich nur auf deinen eigenen Schutz. Wann und ob du dem AG Bescheid gibst , liegt ganz bei dir.