Elternzeit für Kind 1 vorzeitig beenden, wieder schwanger!

Hallo! Ich bin in der 15. Woche mit dem zweiten Kind schwanger, befinde mich aber noch in Elternzeit mit dem ersten Kind ( jetzt knapp 15 Monate alt). Ich hatte zwei Jahre Elternzeit beantragt, wollte aber eigentlich im September wieder arbeiten in Teilzeit. Das erübrigt sich jetzt, da ich im Oktober eh in Mutterschutz gehe und meinen Sohn dann lieber noch ein Jahr zuhause betreue.
Kann ich ohne Probleme die Elternzeit für Kind 1 vorzeitig beenden um den Anteil am Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber zu erhalten? Und bekomme ich dann Mutterschaftsgeld in Höhe wie vor der Elternzeit ( da hab ich Vollzeit gearbeitet) oder auf Teilzeit runtergerechnet?

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Genau das habe ich heute morgen mit meinem Arbeitgeber auch diskutiert. Elternzeit endet im Oktober, Mutterschutz beginnt Mitte September. Sie wollte das nicht vorher beenden, habe sie aber auf die Gesetze aufmerksam gemacht! Habe eben nun den Antrag auf vorzeitige Beendigung gestellt.... Da stand auch was wegen Teilzeit, les es dir da mal durch 😊

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Das klingt gut. Ich hoffe, der Arbeitgeber akzeptiert das so. Aber muss er ja offensichtlich😃

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Hab ich damals auch gemacht war aber bei mir anders weil ich in einem beruf arbeite wo ich ins sofortige BV komme .
Ixh sollte schriftlich beenden. Ging alles ohne probleme
Aber es ist jetzt auch etwas her weis nicjt ob sich i.was geändert hat

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Wisst ihr noch, welches konkrete Enddatum man dann angibt? Den ersten Tag vom Mutterschutz oder einen Tag davor?

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Hast du dann die Elternzeit zum Mutterschutz beendet oder schon vorher, um ins BV zu gehen?

Bei mir ist es nämlich der gleiche Fall mit dem BV (arbeite in der Pflege) und frage mich, wie das ist. Kann man früher aus der Elternzeit ins sofortige BV und bekommt dann sozusagen sein Gehalt wieder weitergezahlt?

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Hallo,
ich habe mir vom Gyn eine Bestätigung der Schwangerschaft für meinen AG ausstellen lassen (zahlt der AG), da steht auch wann der MuSchu beginnt. Habe dann einen Brief zukommen lassen, dass ich meine Elternzeit zu Beginn des neuen MuSchutzes beenden möchte. Ich habe dann eine schriftliche Bestätigung bekommen und es ging alles problemlos.
Ist das denn mit der Teilzeit schon fest geplant? Sonst spricht ja nichts dagegen, ab Oktober dann in den Muschu zu gehen. Es kann sein, dass das Geld dann anders berechnet wird, wenn du Teilzeitarbeiten warst. Sofern du gar nicht arbeiten solltest, bekommst du das gleiche wie beim letzten Mal.
Liebe Grüße!

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Es war geplant, dass ich im September auf 20 Std. Basis anfange, aber letztendlich werde ich jetzt nicht mehr arbeiten vor dem neuen Mutterschutz. Nach der Elternzeit erstmal nichts Konkretes bzw. nicht schriftlich festgehalten. Dann müsste ja eigentlich mein ursprünglicher Vertrag greifen.

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Das sie das gleiche wie das letzte Mal bekommt stimmt nicht. Zum einen müsste man für so eine Aussage erstmal wissen was sie für EG bezogen hat, und dann werden dementsprechend nur eine bestimmte Anzahl an Monaten ausgeklammert.

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Hi. Ja das kannst du. Habe ich bei meinem zweiten Kind genauso gemacht. Viele Grüße

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Du nimmst die letzten 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes. In den Monaten wo du Elterngeld erhalten hast, kannst du weglassen und nimmst dann die davor, sollten noch welche übrig sein. Vg