Hallo,
muss kurz nachfragen wie das bei euch ist. Im Internet steht, dass die Elternzeit 7 Wochen vor voraussichtlichen ET beantragt werden muss. Mein Arbeitgeber sagt 7 Tage nach der Geburt.
Ich finde nach der Geburt etwas spät.. habe beim ZBFS angerufen - die Dame konnte mir da leider nicht weiterhelfen...
Elternzeit beantragen?!
Bis spätestens 7 Tage nach der Geburt. Also 7 Wochen vor Beginn. Da die nach Geburt 8wochen Mutterschutz hast, hast du eine Woche nach der Geburt nich Zeit dazu. Mir persönlich wäre das aber zu stressig, ich werde es vor der Geburt machen
Du musst dann nur direkt nach der Geburt den genauen Geburtstermin noch bekannt geben
Macht gar keinen Sinn, weil man die genauen Daten erst später kennt und auch die Geburtsurkunde einreichen muss. Wenn das Kind früher kommt hat man sogar mehr als 1 Woche, bei mir waren es tan 10 Tage.
Schreiben im Mutterschutz vorbereiten, frankierten, adressierten Umschlag bereitlegen und nach der Geburt noch die Daten eintragen. Gemütlicher Spaziergang zum Briefkasten, erledigt.
Man beantragt nicht, man meldet an und zwar 7 Wochen vor Beginn.
Für den Mann ist das 7 Wochen vor errechneten ET.
Für die Frau ist das 7 Woche vor Ende Mutterschutz und damit meist in der Woche nach der Geburt (falls das Kind früher kommt oder ein Frühchen ist, dann hat man sogar noch mehr Zeit).
Die elternzeit muss 7 Wochen vor Antritt beantragt werden. Wenn der Papa ab Geburt zuhause bleiben möchte, muss er es 7 Wochen vor ET beantragen. Du müsstest es 7 wochen vor Ablauf des Mutterschutzes beantragen. In der Theorie ist das eine woche nach Geburt. Bei Frühchen 5 Wochen nach Geburt.
Antrag vor der Geburt vorbereiten und nach der Geburt nur noch die Daten des Kindes ergänzen und sieben Wochen vor Beginn einreichen.
Vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen.
Hallo liebe Bambi!
Du kannst den Antrag ja erst nach der Geburt stellen, weil vorher das Datum, außer beim Kaiserschnitt, nicht feststeht.
Am besten, du bereitest den Antrag vor und gibst dann noch die fehlenden Daten und die Geburtsurkunde (die hast du vorher auch nicht) an.
Liebe Grüße!
Schoko
Du kannst auch vorher die Elternzeit,, beantragen,, Es ist ja einfach nur ein Schreiben für den Arbeitgeber.
Sehr geehrte/r Frau/Herr _____________,
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, das voraussichtlich am __.__.20__ geboren wird. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von sieben Wochen werde ich die Elternzeit am __.__.20__ beginnen.
Die Elternzeit wird __ Monate andauern – ab dem __.__.20__ stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Antrags. Bei Rückfragen können Sie mich natürlich gern kontaktieren.
Ja, und nach der Geburt musst du nochmal ein Schreiben schicken, weil du nach der der Geburt erst die genauen Daten hast und auch dann erst VERBINDLICH ANMELDEN (nicht beantragen) kannst.
Also doppelte überflüssige Arbeit.
Das ist vielleicht das gute bei einem kleinen Unternehmen, ich musste nur bescheid geben das der Lütte da ist, Chef hat es dann auf Anlage a eingetragen und gut.
Es steht ja ganz klar im Gesetz, wann angemeldet werden muss.
7 Wochen vor Beginn.
Da die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt muss die Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes beim AG sein, also innerhalb der ersten Woche nach der Geburt, wenn dein Baby termingerecht oder später kommt.