Hallo,
Wer kann mir bei der Berechnung der Ausgleichzahlung helfen?
Ich weiß, dass die letzten 3 Monate hierfür als Durchschnitt genommen werden.
Ich habe am 10.2. meinem AG mitgeteilt, dass ich schwanger bin.
Also müssten die Monate Januar, Dezember und November für die Berechnung genommen werden. Das Weihnachtsgeld natürlich ausgeschlossen.
Werden alle Zuschläge mit einbezogen?
Ich liste mal alle Zuschläge die vorkommen können auf:
Leistungszulage 47,00€
OP- Zulage 45,00€
Wechselschicht 105,00€
Erschwerniszulage 1,50€/Std.
Flexi Zulage (Einspringen aus dem frei) 25%
Aufschlag bei Urlaub
Aufschlag bei Krank
Nacht 20%
Samstag 0,64€/Std.
Sonntag 25%
Bereitschaftsdienst 90%
Rufbereitschaft Mo-Fr
Feiertag 35%
Bereitschaftsdienst Feiertag 25%
Überstundenzuschlag
Ich arbeite als OTA im OP und wurde vom AG ins BV geschickt.
Danke für eure Hilfe.
An alle medizinisch Angestellten - Ausgleichszahlungen für Dienste
Wann ist denn die Schwangerschaft eingetreten?
Wann Du sie verkündet hast, ist unerheblich.
Ab wann rechnet man denn den „Eintritt“? Es war eine ICSI Behandlung
1. ZT war am 15.1.
PU war am 29.1.
Transfer am 31.1.
1. positiver SST am 10.2.
Bestätigung durch Bluttest KiWuZ am 18.2.
Bestätigung durch Ultraschall Facharzt am 19.2.
Dienste habe ich den kompletten Januar noch gemacht, im Februar nicht mehr.
Ich glaube, generell wird mit 2+0 gerechnet. Da bei Dir sowohl PU wie Transfer im Januar waren, würde ich bei Dir mal davon ausgehen, dass der Januar als der Monat zählt, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Fur Deine Berechnung wären also Oktober bis Dezember maßgeblich.
Wenn du im Januar den Eisprung hattest und schwanger wurdest, zählen die Monate Oktober / November / Dezember für den Durchschnitt der Zulagen.
Jetzt nimmst du von den 3 Monaten die jeweiligen Zulagen, addierst sie und teilst sie durch 3. Das ist der Durchschnitt den du künftig bekommen wirst.
So war auch mein Wissen, da es aber bisher immer viel weniger war muss ich wohl man einen Termin in der Personalabteilung machen.
Wie viel weniger war es denn ?
Du musst bedenken, dass die Zuschläge bisher steuerfrei waren und nun versteuert werden.