Hallo zusammen.
Ich hätte da mal ne Frage zwecks Bafög für meine Tochter.
Tochter wird im Juni 19 Jahre alt. Sie hat nach dem Abschluss der Schule keine Ausbildung angefangen. Angeblich hat sie nichts gefunden. Darauf folgend wurde ihr empfohlen ein freiwilliges soziales Jahr zu absolvieren. Das machte sie widerwillig mit vielen Krankheitstagen. Danach war "chillen" und erholen von dem stressigem Jahr angesagt. Ausbildungssuche? Fehlanzeige. Ich habe bis zu ihrem 18em Lebensjahr Unterhalt bezahlt welcher tituliert war. Da ich ab da keine Info mehr hatte was sie beruflich oder schulisch macht stellte ich auf Anraten meines Anwaltes die Zahlungen ein.
Im Mai diesen Jahres bekam ich dann Post von ihr wodrin sie mich aufforderte ein Formblatt 3 für ihren Bafög-Antrag auszufüllen ohne irgend eine Info weshalb und wieso.
Ich rief darauf hin ihre Sachbearbeiterin an und die teilte mir mit das meine Tochter wohl ihren Schulabschluss aufbessern wolle und meine Gehaltsnachweise lediglich der Berechnung ihres Baföges diene. Soweit so gut. Hab ich Alles eingereicht. Vor ein paar Tagen dann wieder ein Brief meiner Tochter mit der Aufforderung ich solle ihr Kindesunterhalt in Höhe von 273€ zahlen da das Bafög-Amt das so berechnet hat.
Ich forderte darauf hin eine Schulbescheinigung und ihre Einkommensnachweise an. Sie geht einer geringfügigen Beschäftigung nach und absolviert den zweiten Bildungsweg in Teilzeit(20h) die Woche. Gestern dann ein Brief vom Landrat wo ich aufgefordert werde Stellung zu nehmen warum ich keinen Unterhalt leiste.
Ich bin der Meinung das meine Tochter mit ihren 19 Jahren sehr wohl in der Lage ist sich selbst zu versorgen. Sie hatte die Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten,lehnte dieses aber mit der Begründung ab,dass das Amt für Grundsicherung ihrer Mutter dann abziehe weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Ich bin der Meinung das der Besuch des zweiten Bildungsweges in TEILZEIT mich nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Sie bemüht sich ja nicht mal um eine Ausbildung. Irgendwelche Nachweise dadrüber liegen mir natürlich nicht vor.
Wie seht ihr das? Vlt hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.
P.S.: Ich wünsche meiner Tochter nur das Beste und werde sie auch unterstützen sobald eine Ausbildung angefangen wird, aber die Art und Weise von ihr momentan unterstütze ich nicht.
Viele Grüße aus der Rennstadt Hockenheim
Ärger mit dem Bafög Amt
Ich sehe das so wie du. Lass dich am besten vom Anwalt beraten.
Das BAföG Amt errechnet nichtbden zu zahlenden Unterhalt!!! Der geht immernoch nach BGB. Und zwar von beiden Eltern. Der Betrag, den du ihr bezahlen musst, errechnet sich nach euer beider Einkommen.
Du kannst dann den vollen Satz, den sie an Baflg bekommt, von deinem zu zahlenden Unterhalt abziehen.
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe: Doch, tut es.
Auf dem Bafög-Bescheid steht haarklein, was das Bafög-Amt zuschiesst und was an Unterhaltsleistungen Vater und Mutter erbringen müssen.
Und natürlich rechnen die nach den gängigen Vorgaben.
Und nein, man kann das ermittelte Bafög nicht einfach von den eigenen Unterhaltsleistungen abziehen.
Grüsse
BiDi
Nein, das ist falsch. Das , was auf dem Bescheid steht, ist das anzurechnende Einkommen!!! Das ist nicht der Unterhalt, der gezahlt werden muss.
Wenn sie Geld verdient, wird das natürlich auch angerechnet.
Das Kindergeld wird auch komplett angerechnet
Grundsätzlich finde ich dass du recht hast aber leider bist du bis zur Vollendung des 25. oder 26. Lebensjahres bis deiner Tochter eine berufliche Ausbildung oder Studium beendet hat Unterhaltspflicht 🤭
Bafög wegen schulischer Ausbildung ist nur dann nicht nach dem Einkommen der Eltern zu berechnen wenn sie gewisse Kriterien wie zb fahrtweg erfüllt oder eben bereits eine berufliche Ausbildung mit Abschluss abgeschlossen hat.
Ich würde wie die anderen sagen den Anwalt nochmal fragen. Eine Schule besucht sie wohl tatsächlich sonst gebe es keinen bafög Antrag und der gleichen.
Viel Erfolg :)
Falls sie danach studieren möchte, zahlst du noch paar Jahre.
Unterhaltspflicht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr. Auch wenn das wenig Sinn macht... Aber ja. Studenten liegen ihren Eltern noch sehr lange auf der Tasche.
Hallo zusammen und erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Mir ist bewusst,dass ich unterhaltspflichtig bin bis sie 26 ist aber doch auch nur wenn sie sich vorrangig,zielstrebig und zügig um eine Ausbildung bemüht bzw. absolviert.
Das Absolvieren des zweiten Bildungsweg in Teilzeit um den Schulabschluss aufzubessern gehört meines Erachtens in die Kategorie Hobbie um Unterhalt vom Alten zu bekommen.(eher zugespitzt gemeint) Sie bemüht sich halt nicht um eine Ausbildung...Soziales Jahr mit Widerwillen gemacht...dann chillen...dann kommt man auf die Idee Abendschule zu machen damits Geld weiter fliesst.
Würde sie die Schulausbildung in Vollzeit absolvieren wäre es wieder anders. Dann wäre ich definitiv unterhaltspflichtig und würde selbstverständlich bezahlen.
Muss das Kindergeld eigentlich auch auf das Bafög angerechnet werden?
Ich habe eine Kopie ihres Bescheides hier vorliegen in dem als Grundbedarf 439€ angegeben werden.
Ihr Einkommen beträgt abzüglich Sozialpauschale 190€. Die Mutter hat kein anrechenbares Einkommen. (4 Kinder von 4 versch. Vätern Hartz4 )
Ich bin echt mal gespannt was nach dieser "Schulbildung" kommt. Die endet ja jetzt im Juni...
Hallo
Der Bedarf, der im Bescheid steht, ist nicht das, was du zahlen musst! Was bekommt sie dan Bafög?
Was ist ausgerechnet, was du an Unterhalt zahlen musst?