Kindergeld Kinderfreibetrag

Hallo, ich bekomme 204 € Kindergeld und mein (noch) Partner den Kinderfreibetrag. Weiß jemand wie viel Euro Steuerersparnis er wohl umgerechnet monatlich hat bei circa 5000 € brutto monatlich? Er meint ihm würde das halbe Kindergeld abgezogen werden bzw. würde mir die 102€ schenken. Kann mir das jemand erklären? Danke

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Wir leben noch aktuell zusammen

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https://www.steuerklassen.com/kinderfreibetrag/rechner/

„Schenken“ tut dir dein Partner da absolut gar nichts. Hätte er kein Kind auf seiner Lohnsteuerkarte, hätte er keinen Kinderfreibetrag und müsste entsprechend mehr Lohnsteuer zahlen. Zudem müsste er ohne Kind den Beitragszuschlag für Kinderlose zur Rentenversicherung zahlen.

Man man man ist das ein Idiot! Da kann man sich ja schon vorstellen, wie er versuchen wird sich um seine Unterhaltspflicht zu drücken.

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Ich bekomme 204€, er etwa 227€, wenn man die Steuerersparnis umrechnen würde. Aber er sagt ihm würden 102€ abgezogen werden, stimmt das? Also eigentlich 204 ich, 125 er. Aber wenn ich nur das halbe Kindergeld bekäme um ihm zu geben wären das ja dann 102 für mich und 227 für ihn. Ich verstehe das nicht......

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Da ist nichts zu verstehen, weil der Gedankengang Deines Ex einfach völlig verquirlt ist.

Der Kinderfreibetrag beträgt pro Elternteil 3906€. Um diesen Betrag wird das zu versteuerndes Brutto vermindert. Allerdings wird die resultierende Steuerverminderung gegen das Kindergeld verrechnet (das nennt sich Günstigerprüfung und das macht das Finanzamt beim der jährlichen Einkommenssteuererklärung ganz von selber).
Bei niedrigen Einkommen ist das erhaltende Kindergeld höher als die Steuerminderung durch den Kinderfreibetrag und es passiert gar nichts, bei hohen Einkommen ist die Steuerminderung höher als das Kindergeld und es erfolgt eine entsprechende Steuerrückerstattung.

Nun scheint sich Dein Freund auszurechnen, wieviel Steuern er sparen könnte, wenn Du Deinen Teil des Kinderfreibetrages auf ihn übertragen würdest. Also auf Deiner Lohnsteuerkarte kein Kind eingetragen wäre, auf seiner aber ein ganzes Kind und kein halbes wie vermutlich bisher. Dann hätte er nämlich einen Freibetrag von 7812€ und eine dementsprechend höhere Steuerersparnis.
Aber: Die Übertragung von Kinderfreibeträgen ist nur erlaubt, wenn ein Elternteil weniger als 75% des berechneten Unterhalts leistet. Und wenn das Kind bei Dir lebt, ist Deine Unterhaltsverpflichtung in 'Naturalien' erfüllt.

Grüsse
BiDi

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Das Kind lebt bei dir. Du bekommst das KG und ihr beide teilt euch den Kinderfreibetrag, dadurch muss er auch weniger Unterhalt zahlen. Lass dir bloß keinen Quatsch erzählen oder aufdrücken und lass dir den Unterhalt bloß ordentlich vom Jugendamt ausrechnen.

Machen die kostenlos und nennt sich Beistandsschaft.

Du kannst ihm so ohne weiteres den ganzen Freibetrag außerdem gar nicht übertragen, da du deiner Unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber klar kommst.

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Entweder man bekommt den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld in dem Steuerbescheid abgezogen. Das macht das Finanzamt von ganz alleine.
Ist der Freibetrag günstiger, sie wird das Kindergeld, auf das man einen Anspruch hat, abgezogen. Er zahlt dann das Kindergeld zur Hälfte zurück.

Es kommt darauf an, ob man und in welcher Höhe man Anspruch (!!!) auf das Kindergeld hat.
Ggf. kann man in der Steuererklärung beantragen, dass man den Freibetrag des anderen Elternteils bekommt. Dies geht nur dann, wenn der andere seinen Unterhaltspflichten kaum nachkommt.

Ihr wohnt jetzt zusammen (1 Tag im Jahr reicht dafür) und seid verheiratet?
Dann könntet ihr noch eine Zusammenveranlagung (eine Steuererklärung zusammen) machen, ggf. müsst ihr das auch aufgrund des Scheidungsverfahrens. Aber man kann gleichzeitig die Aufteilung der Steuerschulden beantragen. Dann müsst ihr nicht hin und herrechnen, wer die Steuernachzahlung bzw. Steuererstattung bekommt.