Knifflige Elternzeit / -geldfrage (Vater)

Ein paar kurze Eckdaten: Mein errechneter ET ist der 14.08.20. Wir haben schon eine Tochter, sie wird Ende dieses Monats drei. Für sie habe ich 13 Monate (8 Wochen MuSchu nach Geburt nicht mit eingerechnet) und mein Partner 2 Monate Elternzeit „verbraucht“.

Unser Plan ist, dass mein Partner ab Geburt des neuen Babys einen Monat Elternzeit nimmt und dann nochmal im Lebensmonat 13 bis einschließlich November 2021 (also ca. 3,5 Monate). Er muss seine Elternzeit ja bald (Ende Juni) beim Arbeitgeber anmelden und in der Anmeldung auch beide geplanten Zeiträume angeben, wenn ich es richtig verstanden habe.

Nun meine Fragen:

1. Muss er für den ersten Monat nach Geburt überhaupt Elterngeld beantragen? Es würde doch eigentlich reichen, wenn er dies für den Lebensmonat 13+14, des Kindes macht, oder?

2. Aber wie beantragt man im Antrag den zweiten Zeitraum Elternzeit ganz korrekt? Muss man da nicht ein konkretes Datum angeben? Oder darf am „ab dem 13. Lebensmonat (voraussichtlich 14.08.21) bis 30.11.21“ schreiben?

3. Mein Partner arbeitet in einem Unternehmen, was teils noch eher konservativ und männerdominiert ist. Er wird definitiv Nachteile dadurch erfahren, wenn jetzt schon (zwangsweise) bekannt wird, dass er nächstes Jahr „so unendlich lange“ Elternzeit nehmen wird 🙄 Rein arbeitsrechtlich wird es dort alles korrekt laufen, aber er wird Nachfragen und Sprüche von seinem Chef kassieren. Gut, kann er ja drüber stehen.
Nichtsdestotrotz: Könnte er nicht einfach jetzt den einen Monat fürs Baby nach der Geburt beantragen und dann nächstes Jahr einfach Elternzeit für unsere große Tochter für besagten Zeitraum beantragen? Und in der Zeit dann trotzdem Elterngeld für das Baby beziehen? Das würde ihm zumindest die, ich nenne es mal „zwischenmenschlichen Nachteile“ auf der Arbeit deutlich verkürzen.

Ich weiß, es ist kompliziert 🙈 Aber vielleicht kann uns ja trotzdem jemand weiterhelfen.
Danke im Voraus 😊

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1) nein, er muss kein Elterngeld beantragen, wenn er will nur für Monat 13+14.

2) bitte nicht beantragen sondern anmelden. Und genauso mit dem Lebensmonat und das konkrete Datum als Enddatum ist korrekt.

3) nein, dein Partner muss beide Abschnitte Elternzeit direkt anmelden, da man sich für die Elternzeit die man innerhalb der ersten 24 Monate nehmen möchte verbindlich festlegen muss. Würde er nur den ersten Monat anmelden könnte sein AG ihm den anderen Zeitraum verwehren.

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Vielen lieben Dank für deine Antwort, das hat mir schon mal weiter geholfen.

Aber zu Punkt 3.: Mir ist klar, dass sein Restanspruch für die ersten zwei Jahre verfällt, wenn er es nicht direkt anmeldet. Aber er bräuchte ja auch keine Elternzeit mehr fürs Baby. Er würde einfach welche für unsere große Tochter nehmen und sich in der Zeit dann trotzdem um das Baby (um die Große natürlich auch) und dessen Eingewöhnung in die Krippe kümmern. Verstehst du, welchen „Trick“ ich meine?

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Hey, wir sind in der gleichen Situation allerdings mit Zwillingen. Uns stellt sich die gleiche Frage.

Mein Partner möchte gerne nach der Geburt die zwei Partnermonate für Kind 1 in Anspruch nehmen. Danach geht er 10 Monate arbeiten und möchte dann 1 Jahr Elternzeit für Kind 2 nehmen. Wenn hier jetzt direkt alles in einen Antrag angegeben werden muss (aufgrund der 24 Monate Bindungszeitraum) würde das ja bedeuten, dass mein Partner keinen „Kündigungsschutz“ zwischen den Partnermonaten für Kind 1und dem Jahr Elternzeit für Kind 2 hat. Oder sehen wir das falsch und man muss die beiden Elternzeiträume nicht in einen Antrag packen?

Liebe Grüße
Maxime

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Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe:

Er kann die Monate Elternzeit unterschiedlich nehmen. Also den ersten Monat vom Baby und dann später das von der großen Tochter. Er muss ja auch immer angeben, für welches Kind er Elternzeit nimmt. Also meldet er jetzt fristgerecht 7 Wochen vor ET einen Monat für das Baby an und dann später mit einer Frust von 13 Wochen (!) die Elternzeit für die große Tochter. Das Elterngeld bezieht er dann quasi für das Baby, Elternzeit und Elterngeld haben nichts miteinander zu tun. Wichtig ist nur, dass er die Elternzeit für die große Tochter in Lebensmonaten des Babys anmeldet, damit er beim Elterngeld keine Nachteile hat (da dieses in Lebensmonaten berechnet wird).

Er sollte, wenn sein Chef auch so tickt, definitiv erst zur Frist die Elternzeit anmelden, damit der Kündigungsschutz greift. Nicht dass sie ihn jetzt kicken, wenn er die Elternzeit für nächstes Jahr ankündigt.

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Danke für deine Antwort!
Alles, was du schreibst, bestätigt nochmal meine „Theorien“. Über die jeweiligen Fristen bin ich mir auch im Klaren.

Wir haben weniger Angst vor einer Kündigung, denn er ist schon lange im Unternehmen und das wird einfach zu teuer für die 😅 Es geht mehr um so zwischenmenschlichen Nervkram (völlig unangemessene Kommentare usw.). Nichts existenziell Bedrohliches, aber wenn man es vermeiden kann...