Elternzeit bei Zwillingen

Hallo ihr Lieben,

es ist echt zum verrückt werden🙈. Hab schon bei der Service Nummer des Bundesministerium für Familien telefoniert, die auf Elternzeit spezialisiert sind jedoch auch hier wusste man nicht wirklich weiter. Unser Fall ist wohl doch spezieller mit den Twins. Und auch etwas seltener das mein Mann 1 Jahr EZ nehmen wird.😂

Ich schildere mal mein Anliegen:
Ich bin mit Twins schwanger. ET ist der 13.08.20

Ich werde nach der Geburt 1 Jahr in EZ für Kind 1 gehen (inklusive MuSchu).

Mein Partner möchte gerne nach der Geburt die zwei Partnermonate für Kind 1 in Anspruch nehmen.
Danach geht er 10 Monate arbeiten und möchte dann 1 Jahr Elternzeit für Kind 2 nehmen. Wenn mein Partner jetzt direkt alles in einen Antrag angegeben muss (aufgrund der 24 Monate Bindungszeitraum) würde das ja bedeuten, dass mein Partner keinen „Kündigungsschutz“ zwischen den Partnermonaten für Kind 1und dem Jahr Elternzeit für Kind 2 hat.

Wir möchten gerne wissen ob mein Partner aufgrund des 24 monatigem Bindungszeitraumes, die Partnermonate für Kind 1 und das eine Jahr Elternzeit für Kind 2 direkt in einem Antrag beim Arbeitgeber bekannt geben und einreichen muss?

Da es zwei Kinder sind, kann man doch die EZ für das zweite Kind 7 Wochen vorher beim AG angeben ? Oder würde die EZ verfallen wenn man nicht für beide es direkt einreicht?


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


Liebe Grüße und vielen Dank 😊
Maxime

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Ihr könnt die Elternzeit für die beiden Kinder unabhängig voneinander anmelden. Also für das erste Kind 7 Wochen vor ET und für das zweite Kind 7 Wochen vor Antritt.

Bedenke aber, dass ihr pro Kind nur maximal 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen könnt. Wenn du also nur ein Jahr Elternzeit nimmst und auch nicht vor hast, das erste Jahr vom zweiten Kind vor dem 3. Geburtstag zu nehmen, verfallen dir 12 Monate. Klar du hast dann immer noch 48 übrig, aber das solltest du im Hinterkopf haben.

Schade, dass das Ministerium sowas nicht weiß!

Die Partnermonate sind übrigens Elterngeld und nicht Elternzeit!

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Hey Nonja,

Danke dir für deine Antwort.

So wie ich das verstehe kann mein Mann die 2 Partnermonate getrennt anmelden. Jedoch kann der Arbeitgeber „ablehnen“ da er das eine Jahr EZ nicht im Bindungszeitraum mit den Partnermonaten zusammen angegeben hat oder?

Ja uns werden ein paar Jahre verfallen. Jeder würde gern ein Jahr EZ nehmen. Und dann eventuell später nochmal.

Liebe Grüße.

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Nochmal: Partnermonate gibt es nur beim Elterngeld, nicht bei der Elternzeit. Von daher, ja er kann in verschiedenen Monaten Elternzeit anmelden und diese müssen nicht zusammenhängen.

Aber ich dachte, er will in Lebensmonat 1 und 2 vom Baby in Elternzeit gehen und dann später noch mal für ein Jahr die Elternzeit von der großen Tochter in Anspruch nehmen oder?
Wieso sollte er dann die beiden ersten Monate getrennt anmelden?

Und nein, der AG kann nicht ablehnen. Dein Mann nimmt ja erst die Elternzeit für Kind 2 und später nochmal für Kind 1. Da das unterschiedliche Elternzeiten sind, hängen auch die Bindungszeiträume nich zusammen.

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