Hallo 😊
Mich beschäftigt momentan eine Frage..unser Sohn ist 8 Monate meine Elternzeit geht noch bis Mitte Oktober geplant ist das ich dann wieder auf Teilzeit in meinem alten Job arbeiten gehe ...ich hatte direkt damals als ich schwanger wurde Beschäftigungsverbot durch meine Vorgeschichte mehrere fg und dazu noch schwer heben in der Arbeit ...wir sind auch nicht mehr die jüngsten 38,39 da unser kinderwunsch 9 Jahre gedauert hat deshalb wollten wir auch nicht zu lange warten mit dem Geschwisterchen...jetzt zu meiner frage...würde mir fals ich erneut jetzt schwanger werden würde und Beschäftigungsverbot bekommen was vom Arbeitgeber zustehen?und würde mir das elterngeld zustehen mit dem Verdienst berechnet was ich vor der elternzeit hatte?
Im Internet hab ich verschiedene Meinungen gelessen vllt kennt sich hier jemand aus..
Lg von einer müden Mama weil der Prinz heute nicht schlafen will😴
Erneut schwanger in Elterzeit wer kennt sich aus
Endet deine Elternzeit dann im Oktober oder arbeitest du dann Teilzeit in Elternzeit? Bekommst du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?
Also wenn deine Elternzeit im Oktober endet und du noch nichts bzgl Teilzeit etc schriftlich vereinbart hast, würdest du, solltest du dann schwanger sein, im BV dein altes Gehalt bekommen. Das Elterngeld errechnet sich wieder aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz. In diesem Fall würdest du das gleiche Elterngeld wie vorher plus Geschwisterbonus bekommen.
Guten Morgen 😊
Danke dir für deine Antwort
Ich bekomm Basis elterngeld und hab seit dem noch nicht gearbeitet war vor der ss in vollzeit .
Was ist der Geschwisterbonus?
Mein Chef müsste mir dann ab Oktober mein lohn weiter zahlen fals ich ss bin und ins BV gehe hab ich das richtig verstanden?
Mein Chef wäre bestimmt mega sauer 😕aber Familienplanung ist mir auch wichtig
So sauer wird er schon nicht sein, er bekommt das Geld ja von der Krankenkasse zurückerstattet. Lediglich weil er dich evtl. als Arbeitskraft eingeplant hat, könnte er murren. Aber das sollte deine Entscheidung nicht (nie!) beeinflussen...
Ja, ab Ende der Elternzeit muss, falls du im BV sein solltest, dein AG das BV-Gehalt bezahlen. In welcher Höhe hängt davon ab, ob du wegen der geplanten Teilzeit schon etwas schriftlich hast oder nicht.
Elterngeld wird wieder so berechnet, wie meine Vorschreiberin sagte. Geschwisterbonus ist der Bonus, der zum Elterngeld dazu gezahlt wird, wenn du ein weiteres Kind unter 3 Jahren hast.
Also schriftlich ist noch nichts festgelegt wegen teilzeit ...gut zu wissen mit geschwisterbonus
Lg
Dann bekommst du im Falle des BV das alte Gehalt vom AG. 😊
Hast du nur ein Jahr Elternzeit beantragt oder willst du ab Oktober Teilzeit in Elternzeit arbeiten ?
Nur 1 Jahr elternzeit...und danach eigentlich teilzeit normal weiter ohne elternzeit
Sofern du noch keinen Teilzeit Vertrag unterschrieben hast, würdest du im BV dein normales Vollzeit Gehalt bekommen wenn du bis dahin schwanger und im BV wärst.