In Elternzeit schwanger

Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage an euch
Und zwar bekam ich im September 2018 meinen ersten Sohn. Ich habe dann 3 Jahre elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger und bekomme im Dezember mein zweites Kind.

Wann muss ich dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft informieren?
Ich habe gelesen dass man die Elternzeit pausieren kann, um den Mutterschutz in Anspruch zunehmen?
Soll ich in dem Schreiben, in dem ich ihm meine Schwangerschaft mitteile gleich auch die Elternzeit stoppen zum Tag-x im November und das später machen.

Wie viel Mutterschaftsgeld steht mir zu? Wie vor der Geburt beim ersten?
Und wie ist das mit dem Elterngeld wenn man nicht arbeiten war?

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus 😊

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Guten Morgen!
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Mein AG wollte vom Arzt eine Bestätigung der Schwangerschaft (darin stand auch Beginn Mutterschutz etc.), welches er auch bezahlt hat. Ich habe dieses dann eingereicht mit einem Schreiben, dass ich die Elternzeit meiner Tochter vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden möchte.
Das solltest du halt rechtzeitig vor dem neuen Mutterschutz machen, ein genaues Datum gibt es nicht.
Wenn du bisher nur in Elternzeit und nicht berufstätig warst steht dir das gleiche Mutterschaftsgeld zu, wie bei Kind 1.

Beim Elterngeld verhält es sich leider anders.
Wenn du in November 20 in den Mutterschutz gehst, werden zur Berechnung die 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz genommen. Wenn du bei Kind 1 Elterngeld bezogen hast, werden die ersten 14. LM, in denen du EG bezogen hast, ausgeklammert und die Anzahl der Monate vor dem 1. Mutterschutz genommen.
Ab dem 15. LM werden dann die Monate zur Berechnung mit 0€ herangezogen, falls du kein Einkommen hattest.

Liebe Grüße!

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Danke für die ausführliche Antwort ☺️

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Du kannst deine Elternzeit nicht pausieren, sondern lediglich beenden. Das bedeutet, der Rest deiner Elternzeit verfällt. Es gibt aber auch kulante Arbeitgeber, die einem die restliche Elternzeit wieder gutschreiben. Da musst du einfach mal nachfragen, wie das bei euch gehandhabt wird.

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Woher hast du diese Info?
Man hat Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Wieso sollte das verfallen nur weil man vorzeitig beendet? Das ist ja kein Anspruch aus Kulanz sondern Gesetz. Wenn man seinen Arbeitgeber wechselt, nimmt man doch sogar den restlichen Anspruch mit.

Man muss allerdings die erneute Elternzeit vom Kind 1 erneut beantragen und dieser Antrag ist genehmigungspflichtig. Sprich wenn der Arbeitgeber wichtige Gründe zur Ablehnung hat, kann er es ablehnen die Elternzeit zu gewähren.

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Aus dem Gesetz?!

Woher hast du deine Info?

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