Elternzeit Vater

Hallo ihr Lieben ,

ich habe mal einen Beitrag geöffnet.

Mein Freund möchte gerne ab Geburt (also 1. u. 2. Lebensmonat) in Elternzeit gehen.
Das mit der Frist und allem haben wir soweit verstanden.
Uns kam nur die Frage auf , was denn passiert , wenn das Kind früher bzw später kommt.
Wäre dann mein Freund schon in Elternzeit , auch wenn das Kind noch gar nicht da wäre?

Vielen Dank schon mal 😊

1

Nein, aus diesem Grund ist es wichtig „ab Geburt“ zu schreiben und den voraussichtlichen ET.

2

Also wäre man mit der Aussage „ab Geburt“ auch abgesichert , wenn es früher kommen sollte ?

Zwar ist der Chef , wirklich sehr entgegenkommend und mag meinen Freund sehr , nur wollen wir alles richtig machen 🙈

3

Ja, da unter besonderen Umständen von dieser 7 Wochen-Frist abgewichen werden kann und dies zu den besonderen Umständen zählt.

weiteren Kommentar laden
5

Du meldest die Elternzeit ab Geburt an und sobald das Kind auf der Welt ist, ruft dein Mann seinen Chef an und gibt Bescheid.