Mutterschutz-Elterngeld-Steuerklassen Fragen

Hallo zusammen,

im Oktober kommt voraussichtlich unser Kleiner. Ich möchte dann ein Jahr Elternzeit nehmen und anschließend wieder mit ca 25 Std einsteigen.

Jetzt habe ich folgende Fragen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt? :-)

1. Wird der Mutterschutz an die Elternzeit angerechnet (das ist jetzt eher eine zeitliche als eine finanzielle Frage)? d.h. hat man 2 Monate Mutterschutz und dann 12 Monate Elternzeit oder ist der Mutterschutz inkludiert (also man ist eben 12 Monate nach der Geburt weg)?

2. Erhält man im Mutterschutz den vollen Lohn oder die Höhe des Elterngeldes?

3. Wenn mein Mann und ich beide voll arbeiten verdienen wir fast gleichviel, d.h. wir sind daher auch beide in Steuerklasse IV. Macht es Sinn die Steuerklassen während und nach der Elternzeit zu wechseln? Weil ich ja während der Elternzeit keinen Lohn habe und danach weniger Stunden mache.

4. Und zu guter Letzt - der Beitrag für die Tagesmutter/Kita wird ja aus dem Gesamtbrutto der Eltern berechnet (zumindest in NRW). Zieht man dann mein Elterngeld zugrunde? Denn Vollzeit arbeite ich ja nicht mehr.

Tut mir leid für die ganzen Fragen #gruebel aber mein Mann und ich sind beide keine Großverdiener.

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Hast du vorher in Vollzeit gearbeitet? Dann würde ich dir empfehlen zwei Jahre Elternzeit zu nehmen und nach einem Jahr in TZ zu arbeiten.
Ansonsten: ElternZEIT beginnt mit Entbindung.
Elterngeld auch, es wird aber der „Verdienst“ vom Mutterschutz darauf angerechnet.

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Sorry, vertan. Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz.

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Elternzeit beginnt dann, wann man es beantragt. Ab Geburt wäre ungünstig, weil man dann keinen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld hat und nur die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse bekommt.

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Zu 1:
Die Elternzeit dauert so lange, wie du sie anmeldest. Wenn du 12 Monate im Anschluss an den Mutterschutz anmeldest, wird der Mutterschutz allerdings mit angerechnet. Dein erster Arbeitstag wäre also der 1. Geburtstag deines Kindes.
Du kannst aber auch 13 Monate, 17,5 oder 19,7 oder oder...Monate anmelden. Das ist dir überlassen.
Sinn machen 2 Jahre, da bist du am flexibelsten.

Zu 2
Im Mutterschutz bekommst du 13 Euro pro Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dein Arbeitgeber Stockt auf dein altes netto auf.

Zu 3
Die Steuerklasse ist egal, da bei der Steuererklärung die Steuerlast eh die gleiche ist. Bei Klasse 4 ist die Chance auf eine Rückzahlung hoch, bei 3/5 eher die Chance, dass ihr nachzahlen müsst.

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Vielen Dank schon mal für die ersten Überlegungen und Antworten.

Ich hatte erst gedacht: okay 12 Monate bekomme ich ca 65% von meinem Lohn und dann gehe ich 25 Std wieder arbeiten und bekomme damit ca. 200-300€ mehr.

Ich könnte aber auch 2 Jahre Elternzeit anmelden und dann müsste ich aber das ElterngeldPlus beantragen oder? Ich versuche mich gerade am Elterngeldrechner. Ich habe halt nur die Sorge, dass ich während der Zeit, die ich nicht arbeite der Betrag monatlich zu niedrig ist. Die Elterngeldberatungsstelle bei uns vor Ort meinte nur, dass ich besser erst die Plusvariante anmelden soll und wenn ich merke, dass ist zu wenig, kann ich ins Basisgeld wechseln. Andersrum ginge wohl nicht.

Vielleicht denke ich nur kompliziert, aber so ganz verstanden habe ich noch nicht alles.

Aber ich denke, dass mein Mann und ich dann beide in der Steuerklasse 4 bleiben und beide das Kind mit auf die Karte nehmen.

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Elternzeit und Elterngeld haben erst mal gar nichts miteinander zu tun. Das heißt, dass du natürlich zwei Jahre Elternzeit anmelden und trotzdem Basiselterngeld beziehen kannst.

Zwei Jahre machen deswegen am meisten Sinn, weil du dich eh auf die ersten zwei Jahre festlegen musst. D.h. Wenn du nur ein Jahr anmeldest, euer Kind jetzt aber im schlimmsten Fall besonders pflegebedürftig ist oder du im besten Fall so in deiner Mutterrolle aufgehst, dass du dir noch nicht vorstellen kannst, im zweiten Jahr wieder zu arbeiten, kannst du die Elternzeit nicht einfach so verlängern. Dein AG müsste zustimmen. Wenn du aber doch arbeiten möchtest, kannst du ganz einfach mit 7 Wochen Frist Teilzeit in Elternzeit beantragen und währenddessen ruht dein Vollzeitvertrag sozusagen. Er lebt einfach nach der Elternzeit wieder auf. Zudem kannst du ohne Probleme das dritte Jahr hinten dranhängen, wenn du möchtest.

Was deine Beratungsstelle gesagt hat, ist Unsinn! Natürlich kannst du hin- und herwechseln. Lediglich für letzten drei Monate kann man abändern und auch nur, wenn z.b. Das Geld noch nicht ausgezahlt wurde (aber auch da finden sich immer wieder kulante Sachbearbeiter). Aber alle zukünftigen Monate kannst du immer wieder abändern

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Nur weil man 2 Jahre EZ nimmt, muss man kein EG-Plus nehmen. Man kann sich das EG als Basiselterngeld im ersten Jahr voll auszahlen lassen und ggf. selbst einteilen. Dann hat man im zweiten Jahr die größtmögliche Flexibilität wieder arbeiten zu gehen.

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zu 4
Wie genau das Haushaltsbrutto berechnet wird für den Elternbeitrag zur Kita ist wohl kommunal etwas unterschiedlich.

Hier werden die Werbungskosten abgezogen und der EG-Mindestsatz von 300€ wird abgezogen. Als Einkommen aus EG zählt also erst alles ab 300€.

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Elterngeld wird auch zugrunde gelegt für Kitabeitrag

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abzüglich des Mindestsatz

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Ganz, ganz lieben Dank #danke schon mal! Ich merke, ich hatte (habe) null Plan #schock, aber mittlerweile eine gewisse Ahnung. Ich werde hier vor Ort nochmal mit den entsprechenden Stellen sprechen.
Kurzfristig hatte ich auch überlegt mit einem Steuerberater zu sprechen, aber ich glaube der müsste dann auch Ahnung vom Elterngeld haben. Für mich wären nämlich konkrete Rechenbeispiele super #schein.

Ihr habt mir aber schon mal echt gut weitergeholfen #pro

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Ich hab das gemacht mit dem Steuerberater, hat mich 350€ gekostet und ich hab mich dann hinterher geärgert.

Welche Steuerklassenkombination ihr habt ist ja erstmal egal, denn die Steuerschuld ist immer die selbe. Wenn ihr eine Nachzahlung vermeiden wollt bleibt ihr in 4/4, wenn ihr möglichst viel pro Monat zur Verfügung haben wollt und Euch eine Nachzahlung nicht ins straucheln bringt, dann wechselt ihr.

UND: wenn ihr schnell ein zweites Kind plant und du dann wieder die Haupt-EG-Bezieherin sein wirst, dann nimmst du die SK 3, sobald du wieder anfängst zu arbeiten. Dann fällt dein EG höher aus.