Elterngeld und ALG 1

Hallo zusammen,

ich habe zwar schon im Forum gesucht, aber bisher dazu noch nichts gefunden. (kann auch sein ich hab es überlesen :-))

Es wurde doch beschlossen, dass man keine Einbußen hat wenn man durch Corona in Kurzarbeit gelangt oder freigestellt wird. Also sprich es werden die Monate zuvor für die Berechnung des Elterngelds herangenommen.

Ich bin seit Januar arbeitslos, was aber nichts mit Corona zu tun hatte, und bezog somit für Jan, Feb, März, April und Mai ALG 1. Und jetzt bin ich eben im Mutterschutz.
ALG 1 wird ja aber beim Elterngeld nicht berücksichtigt und mit quasi 0 Euro angerechnet. Jetzt hätte ich aber März, April und Mai noch bei einem neuen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten können, da es sich hier allerdings um die Tourismusbranche handelt hat sich das durch Corona leider erstmal erledigt und ich werde dort erst in ca. 1 Jahr arbeiten.

So nun zu meiner Frage. Werden bei mir jetzt auch März - Mai ausgeklammert und dafür 3 Monate angerechnet in denen ich noch gearbeitet habe oder fliessen die 3 Monate mit 0 Euro in die Berechnung mit ein, da sie dort eben Unterschiede machen?

Sorry für den langen Text und ich hoffe ihr versteht meine Frage. :-)

Einen schönen Sonntag.

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"Einkommensersatzleistungen wie bspw. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld reduzieren das Elterngeld nicht. Dies betrifft Eltern, die bislang in Teilzeitarbeiten und Elterngeld beziehen. Monate mit geringerem Einkommen können von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Dies betrifft werdende Eltern, die durch die Covid-19-Pandemie Einkommensverluste haben, weil sie in Kurzarbeit arbeiten oder freigestellt sind."

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona

Meiner Meinung nach hast du keine Einkommensverluste durch die Pandemie da du weder vorher gearbeitet hast noch Einkommenseinbußen durch z.Bsp. Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit wegen der Pandemie hast.

Oder hattest du bereits einen Vertrag bei dem neuen AG?

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Nein das haben wir mündlich ausgemacht. Hab halt eine Mail in der er mir geschrieben hat ob ich noch Interesse hätte dort zu arbeiten. Der shutdown kam leider genau da, wo die alte Mitarbeiterin gegangen ist und da es sich um einen sehr kleinen Betrieb handelt, hat er eben die Telefonate etc. Jetzt so lange selbst übernommen, da er sich die Teilzeitkraft so lange natürlich nicht leisten kann. Haben aber schon ausgemacht (per Mail), dass ich nach der Elternzeit direkt bei ihm einsteigen kann wenn ich mag.

Wenn Corona nicht gekommen wäre, würde mir quasi nur der Januar und der Februar fehlen.

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Da du für den neuen Job keinen Arbeitsvertrag hast, wird die Zeit wohl leider nicht ausgeklammert.
Du kannst es ja nicht rechtskräftig beweisen, dass du dort wirklich angefangen hättest.