Hallo ihr lieben,
ich habe eine ziemlich umfangreiche Frage bzw. mehrere Fragen, bin aber nicht sicher ob das dass richtige Forum ist, also evtl. darauf hinweisen wenn ich hier falsch bin.
Ich muss leider weit ausholen damit alle Fakten berücksichtigt werden können.
Also ich Mutter von 2 Kindern aus 1. Ehe habe (neuen) Partner(seit einige Jahren) er hat auch ein Kind. Wir wünschen uns noch ein 4. gemeinsames Kind.
Wir wohnen jedoch in getrennten Wohnungen möchten, das Berufsbedingt auch so beibehalten.
Ich beziehe ALG 2 er geht VZ arbeiten.
*Nun die Frage wie würde das dann berechnet werden ich gehe davon aus das er KU für das 3. Kind ( bzw. sein 2. Kind, für das erste Kind zahlt er bereits Unterhalt 105%) zahlen muss und dieses würde dann auf die ALG Leistung angerechnet werden?
*Kommen dann noch weitere Kosten auf ihn zu, für mich oder das Kind?
*Wie verhält sich das mit dem KU für das erste Kind da er unter den Selbstbehalt rutschen würde, wenn er beiden Kindern gleich viel Unterhalt zahlen würde.
*Wird das dann für beide Kinder reduziert oder wie berechnet sich das?
Ich weiß sehr durcheinander aber vielleicht hat jemand ein paar Antworten für mich.
Oder ähnliche Erfahrungen.
Danke
Viele Grüße
2leben1liebe
3. Kind/ getrennte Wohnung/ Kostenteilung/viele Fragen
- er muss natürlich für sein zweites Kind Unterhalt zahlen. Wird natürlich auch auf staatliche Leistungen (die mit Kind allerdings höher ausfallen könnten) angerechnet. Er müsste dann auch für dich Betreuungsunterhalt zahlen, der würde ebenfalls angerechnet. Da die Kinder allerdings vorrangig sind, wird für dich wohl nix mehr übrig bleiben.
- wenn er unter den Selbstbehalt rutscht, dann wird das Geld auf beide Kinder aufgeteilt, allerdings nicht gleich, das ältere bekommt mehr. Und beide werden wohl weniger als den Mindestsatz bekommen.
- weitere Kosten? Ich verstehe die Frage nicht. Natürlich kommen weitere Kosten auf euch zu. Kinder kosten Geld! Für viele Jahre! Und das nicht zu knapp!
Warum zieht ihr nicht zusammen? Muss man keine zwei Wohnungen bezahlen. "Berufsbedingt" kann bei dir bei ALG II Bezug wohl keine Rolle spielen. Schaut euch doch Mal nach passenden Wohnungen um!
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Hallo,
Nicht böse gemeint, aber warum wollt ihr in einer so ungünstigen Lage jetzt unbedingt ein Kind bekommen?!
Möchtest du nicht erstmal (wieder) arbeiten um auch den vorhandenen Kindern gerecht zu werden?
Niemand kann etwas dafür wenn man mal in die Lage kommt das man auf Hilfe angewiesen ist, aber so geplant in so einer Situation Kinder zu setzen ist echt kake.
Um auf deine Frage zurück zu kommen, er ist dann beiden zu Unterhalt verpflichtet und auch die gegenüber bis das Kind 3j ist, allerdings verdient er ja anscheinend nicht soviel und mehr als bis zum Selbstbehalt wird ihm nicht genommen.
Ja es wird alles auf dein Geld angerechnet.
Kommen weitere Kosten uf ihn zu. Ja, an der Erstausstattung muss er sich auch beteiligen, bwz die muss er zahlen.
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Noch bekomme ich gar nichts, rein Informativ... Danke der Nachfrage die Frage war nie " sagt mal kann ich mir das leisten" sondern " wie teilt sich der KU bei 2 Kindern auf".. Aber ich wiederhole mich.
🙋♀️