Elterngeld bei Kind 2 innerhalb 15 Monaten

Hallo,
mal wieder geht es um das leidige Thema Elterngeld, bei uns wahrscheinlich etwas speziell, aber vielleicht hat ja jemand sehr viel Ahnung oder war/ist in einer ähnlichen Situation.

Also Folgendes:
Kind 1 geboren am 12.05.2019
Kind 2 ET 05.08.2020

Für Kind 1 wurde Elterngeld Plus beantragt und auf 450€ Basis gearbeitet.

Nun beschäftigt mich die Frage wie man es am besten bei Kind 2 macht um nicht zu viel Elterngeld zu verlieren, da ich ja noch immer Elterngeld für Kind 1 beziehe (noch bis Januar).
Aktuell befinde ich mich nun gerade wieder im Mutterschutz und werde nun Mutterschaftsgeld erhalten.

Bei Kind 2 ist der Plan nach dem Mutterschutz auch weiterhin auf 450 Euro Basis zu Arbeiten und das Geld wieder auf 2 Jahre zu teilen.

Wird Elterngeld Kind 1 auf Elterngeld Kind 2 angerechnet ?
Wenn ich meine Elterngeld Plus Monate umwandle in Basiselterngeld Monate wird mein 450 Euro Job ja auch gegen gerechnet, oder?

Kann man das Elterngeld Kind 1 nun für den Mutterschutz unterbrechen und danach wieder aufnehmen und danach mit der Elternzeit und dem Elterngeld von Kind 2 weiter machen ?

Die Elterngeldstelle konnte leider nicht weiter helfen.

Liebe Grüße

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Zuerst mal: ich finde, dass ihr euch da reichlich spät Gedanken macht, da du ja schon im Mutterschutz bist. Es wäre besser gewesen, sich das bereits vor Monaten in einer Beratung durchrechnen zu lassen, evtl wäre es auch besser gewesen das EG Plus von Kind 1 noch Basis EG umzuwandeln.

Grundsätzlich gilt: ja des EG von Kind 1 wird auf das EG von Kind 2 angerechnet:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/familiensituation/geschwisterbonus--wie-viel-elterngeld-bekomme-ich--wenn-ich-weitere-kinder-habe-/124684

Der Bezugszeitraum von Basis-EG ist von Lebensmonat 1-14 und der von EG Plus von 1-28, ihr könnt also, nicht einfach später anfangen und dann EG Plus für Kind 2 zB ab Januar 2021 bis Januar 2023 beziehen. Ob es mit einer Kombi aus EG Basis und EG Plus machbsr ist, müsste euch ein Profi beantworten, weiß nicht, ob euch da der EG Rechner im Netzt hilft, ich würde es probieren.

Rückwirkend ist es sowieso nicht möglich, also für den ersten Monat des Mutterschutzes bist du eh zu spät dran...

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Natürlich kann sie rückwirkend Elterngeld plus Monate in Basiselterngeld Monate umwandeln, leider nur für 3 Monate

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Aber nicht für Monate, die sie schon in Anspruch genommen hat?

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Ey ey ey! Das fällt dir JETZT ein? Dir wird ordentlich Geld flöten gehen.

Zusammengefasst:
Du hast für die LM 1-2 Basiselterngeld (bis 11. Juli 19) und für die LM 3-22 Elterngeld plus beantragt (bis 11. März 21).
Dein neues Kind hat ET am 5.8.20, d.h., wenn ich richtig gerechnet habe, begann dein Mutterschutz am 17.06.20, also im LM 13! Da du Mutterschaftsgeld bekommst, hast du vermutlich deine Elternzeit beendet. Ob dein Elterngeld plus mit dem Muttschaftsgeld verrechnet wird oder ob du während des Mutterschaftsgeldbezugs gar kein Elterngeld beziehen darfst, weiß ich gerade nicht.
Dir gehen somit spätestens ab nach dem Mutterschutz die verbleibenden Elterngeld plus Monate flöten, weil du da ja das Elterngeld für das zweite Kind bekommst...unterbrechen darf man den Bezugszeitraum nach dem 15. Lebensmonat nicht mehr. Zumal es ja auch nur bis maximal zum 28. Monat überhaupt die Möglichkeit, Elterngeld plus zu beziehen.

Die einzige Möglichkeit, die ihr habt, ist dass dein Partner deine verbleibenden Elterngeld plus Monate übernimmt und ggf Stunden reduziert.

Was ich immer nicht verstehe: bei was für einer Elterngeldstelle ruft ihr denn immer an oder was genau fragt ihr die? Ich kann mir immer nicht vorstellen, dass sie sowas nich wissen, denn DAS ist ihr Job! (Zumindest wenn man die richtigen Menschen das richtige fragt 🤷‍♀️)

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Anders, wie oben bereits geschrieben, kannst du dein Elterngeld plus rückwirkend in Basiselterngeld umwandeln lassen! Ruf noch man bei der richtigen Elterngeldstelle an und klär das

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Kleiner Einwurf:

„ Da du Mutterschaftsgeld bekommst, hast du vermutlich deine Elternzeit beendet.“

Nicht unbedingt. Das Mutterschaftsgeld bekommt man auch während der Elternzeit. Beim vorzeitigen Beenden geht es nur um den AG-Zuschuss. Denn diesen bekommt man nur, wenn man auch die Elternzeit beendet hat.

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