Hallo zusammen,
ich bin bei der Örag mit einer Selbstbeteiligung Rechtsschutzversichert.
Nun war ich beim Anwalt und hab eine Zusage für das erste Gespräch von der Rechtsschutz bekommen. Der Fall geht nun weiter und die Klage ging raus. (Arbeitsrecht)
Der Anwalt schickte mir nun die Klage in Kopie und das Schreiben an die rechtsschutz.
Im anfangsschreiben stand nun, dass die Kostennote für meine Unterlagen beigefügt sei.
Am Ende war also eine Kostenvorschussrechnung (adressiert) an mich mit einer hohen Summe.
Da war noch beigefügt man solle es auf dies Konto überweisen.
Muss ich das nun überweisen oder die Rechtsschutz?
Ich habe niemanden mehr erreicht heute. Stehe total auf dem Schlauch 🤷♀️
Eigentlich übernimmt es doch die Rechtsschutz oder?
Wäre euch um antworten sehr dankbar, da die Rechnung so hoch ausfällt das ich sie garnicht decken könnte 🙈
Rechtsschutzversicherung, kennt sich jemand aus?
Bei mir war das auch mal so. Ich habe den Anwalt angerufen und er teilte mir mit, das es nur eine Info war und es an die Versicherung weitergeleitet hat. Meistens verrechnen die Anwälte selbst mit den Versicherungen.
Aber rufe ihn lieber Monat an und die Versicherung. Evtl musst du vorstrecken
Oder schau mal in den AGBs der Versicherung
Hi.
Ich bin auch bei der Örag und hatte letztes Jahr einen Rechtsschutzfall, der bis vors Gericht ging.
Als Erstes kam die Zusage der Örag über die Übernahme einer Erstberatung bis Summe X.
Danach hat mein Anwalt eine Zusage für den Rechtsstreit vor Gericht angefordert = die Deckungszusage.
Als er die Deckungszusage hatte und der Fall fast abgeschlossen war, hat er mir eine Rechnung geschickt. Auf der stand der Gesamtbetrag minus den Anteil, den die Örag bezahlen musste bis zur Selbstbeteiligung. Also stand oben die volle Summe und unten 150,00 € (meine Selbstbeteiligungssumme).
Diese hab ich dann an den Anwalt überwiesen.
Ich lese jetzt bei dir nicht raus, dass du die Deckungszusage schon hattest, sondern NUR die für die Übernahme der Erstberatung.
Ruf mal selbst bei der Örag mit der Schadensnummer an und die sollen dir die Deckungszusage mailen, die dann weiter an den Anwalt mit der Bitte, die Rechnung an dich zu korrigieren (auf die Selbstbeteiligungssumme). Soll der Anwalt sich alles andere beim Rechtsschutzversicherer holen.
Ich hatte das übrigens auch so klären müssen mit der Örag, da die 2 oder 3 Wochen nicht ausm Knie kamen mit der Deckungszusage. Dann hatte ich sie innerhalb 5 Minuten per Mail (kam aber per Post noch nach).
Ohne Deckungszusage hat mein Anwalt übrigens NICHTS gemacht. Würde ich auch nie zulassen! Haben den Fehler nur einmal gemacht und teuer bezahlt :).
Hilft dir aber nun nicht mehr. Merk dir das aber für ein mögliches nächstes Mal 🙏.
Niemals nicht was "veranlassen" lassen vom Anwalt, wenn die Deckungszusage noch nicht da ist vom Versicherer.
Alles Gute.
Meine Kanzlei hat das auch immer direkt selbst mit der Versicherung geregelt.
Hatten aber auch schon 2x Fälle, in denen es um unsere Baustelle ging. Nun ist Baurecht meist nicht drin im Rechtsschutz. Vertragsrecht hingegen schon, und es ging in beiden Fällen um Nichterfüllung von Verträgen durch Architekten.... In beiden Fällen hat die Versicherung "auf Kulanz" nur einen Teil der Rechnung bezahlt. Wir haben das so hingenommen, sonst hätten wir ja wieder einen Anwalt nehmen müssen, um die Versicherung zu verklagen, dass die zahlen müssen 🙄
Daher niemals ohne Rücksprache mit der Versicherung den Anwalt losschicken. Die Versicherungen finden auch alle Ausreden um nicht zu zahlen... 😉
Hallo, ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte.
Das ist normal, dass du die Kostennote im Original für deine Unterlagen bekommst. Die Rechtsschutz bekommt meist zeitgleich ein Schreiben mit der Bitte um Ausgleich der Rechnung. Die Rechnung ist aber immer auf den Mandanten ausgestellt. Das muss so sein, da du ja auch der Auftraggeber bist.
Mach dir keinen Kopf.
Normal ist es so, dass der Anwalt vor Klageeinreichung die Deckungszusage einholt. Das werden die mit Sicherheit auch gemacht haben.
Lg