Hallo zusammen
ich habe einen Arbeitsvertrag( in einer Praxis über die tägliche Reinigung sowie organisatorisches) sowie eine mündliche Vereinbarung der Monatlichen Zahlung. Diese soll immer zum 27. auf meinem Konto sein.
Es gibt leider ständig irgendwelche Probleme , entweder sie überweist zuviel weil sie angeblich den konkreten Betrag ihrer Steuerberaterin noch nicht vorliegen hat ( dies war zueletzt bedingt durch die Corona Zeit , da ich weniger Stunden arbeiten sollte )
oder sie richtet nach Änderungen den Dauerauftrag nicht rechtzeitig ein und ist deutlich über dem Zahltag.
Es kommt häufig vor, dass ich sie gegen Ende des Monats frage, wo denn mein Lohn bleibt. Ich bin schließlich auch sehr zuverlässig und erwarte es auch von ihr.
Diesen Monat lag der 27 auf einem Samstag und wenn wir eine mündliche Vereinbarung über den Zahltag haben, dann müsste dieser dann auch auf den 26 fallen, da der Lohn für mich zum 27 verfügbar sein sollte.
Dies habe ich heute auch deutlich so kommuniziert und sie belehrte mich erstmal darüber, dass : Zitat:
das gilt für für einen Vertrag des öffentlichen Dienstes, den wir nicht miteinander haben.
stimmt das?
hat man nur dann wirklich das Recht auf seinen pünktlichen Lohn, wenn man einen Vertrag des öffentlichen Dienstes hat? Ich habe davon noch nie etwas gehört.
Ich bedanke mich sehr für eure Antworten und Hilfe
Liebe Grüße
Jessica
Minijob Zahltag bindend?
Rechtlich bindend ist das was im Betrag steht. Steht da nix gilt letzter Werktag des Monats als Zahltag. Sprich dann muss das Geld da sein auf deinem Konto.
Mit öffentlichem Dienst etc hat es nix zu tun. Du könntest dich gerichtlich höchstens auf die betriebliche Übung berufen. Sonst machste nix dran.
Wenn ihr im schriftlichen Arbeitsvertrag nichts geregelt habt, gilt das Gesetz BGB § 614.
Ergo: am 1. eines Folgemonats muss das Geld auf deinem Konto sein. Ein Recht auf pünktlichen Lohn hat Jeder ... lt. BGB § 614 - nur nicht am 27. des Vormonats .
Es könnte sein, daß im öffentlichen Dienst das Gehalt schon am 27. eines Monats überwiesen wird, das weiss ich nicht.
Prinzipiell ist es so, daß ein Arbeitnehmer vorleistungspflichtig ist. Bedeutet, das das Gehalt für einen Monat i.d.R. am Ende des jeweiligen Monats überwiesen wird. Muss das Gehalt jeden Monat neu berechnet werden, kann diese Berechnung natürlich erst nach der Erbringung der Arbeitsleistung erfolgen, also kann es sein, daß das Gehalt nicht am 1. des Folgemonats auf Deinem Konto ist. Es gibt wohl Gerichsturteile, die besagen, daß der 15. des Folgemonats als Gehaltseingangsdatum ok ist, der 20. aber nicht mehr.
Entscheidend wäre hier Dein Arbeitsvertrag. Normalerweise wird das Gehaltseingangsdatum dort festgelegt. Und: Es gibt Formulierungen im Arbeitsvertrag, die mündliche Nebenabreden ungültig machen.
Grüsse
BiDi