Elterngeld 1 Jahr, Elternzeit aber 2 Jahre

Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, dass evtl.jemand von euch helfen kann.
Ich lebe in Thüringen und möchte schonmal sogut es geht, den Elterngeldantrag vorbereiten. Unser Plan ist es, dass ich 2 Jahre Elternzeit nehme, aber nur 1 Jahr das Basiselterngeld beziehe. Mein Partner möchte die 2 Monate, welche möglich sind, ebenfas zu Hause bleiben.
Kann mir jemand sagen, wie ich das im Antrag ausfüllen muss, dass ich eben 2 jahre zu hause bleiben möchte, aber nur das 1 Jahr Basisgeld beziehe. Wie schaut es da überhaupt mit der Krankenversicherung aus?

Ein guter Rat oder Tipps wären prima.

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Der Elterngeld Antrag ist in jedem Bundesland anders. Kann sein das jeder einen Antrag ausfüllen muss. Dann einfach Du 12 Monate und er 2 Monate Basis Elterngeld angeben. Elternzeit ist ja unabhängig vom Geld. Damit hat nur der AG zu tun, solange du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehst bist du kostenlos Krankenversichert in der Elternzeit

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Wenn du verheiratet bist, nach dem Jahr Elterngeld in die Familienversicherung deines Mannes wechseln- ansonsten musst du selbst zahlen - dann würde es sich eher lohnen 2 Jahre 50% Elterngeld zu bezahlen.
Elterngeld und Elternzeit sind komplett unabhängig voneinander.

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Das trifft aber nur zu wenn die TE keine Elternzeit mehr hat, weil z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Hat sie einen Arbeitgeber und ist sie in Elternzeit ist sie durchweg kostenlos krankenversichert.

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Du beantragst beides unabhängig voneinander! Elternzeit bei deinem Arbeitgeber und Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Es ist der jeweils anderen Partei egal was du beim anderen beantragst. Den Antrag selber kannst du zusammen mit der Elterngeldstelle ausfüllen wenn du dabei Hilfe brauchst

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Elternzeit beantragt man nicht, man meldet sie an.

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Solange du in Elternzeit bist, bleibst du normal krankenversichert.
Du gibst im Antrag an, wie die das Geld möchtest.
Bei deinem AG melfest du die Elternzeit an.
Ich gehe jetzt davon aus, dass du einen unbefristeten Vertrag hast, der nach der Elternzeit wieder auflebt.

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Wenn du nicht verheiratet bist und freiwillig gesetzlich versichert bist weil du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, musst du die Krankenversicherung selbst zahlen wenn du kein EG mehr erhältst. Das sind fast 200€ im Monat.

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Die muss man in diesem Fall immer bezahlen, sogar mit Elterngeldbezug.

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Ach okay, ich hatte im Kopf dass es nur nach dem Elterngeldbezug so ist.