Ist das rechtens ??

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Mädels ich frage für eine Freundin. Sie ist jetzt im Mutterschutz. Hat noch Rest Urlaub, da sie damals ein BV bekommen hat vom Arbeitgeber.
Jetzt hat sie so ein schreiben bekommen von ihrem AG. Kann sie das bedenkenlos unterschreiben ??
Ich kann ihr leider nicht helfen .
Danke schonmal

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Ja das ist rechtens. So wie ich das lese hat das nichts mit ihrem Resturlaub zu tun sondern mit dem Urlaub in der Elternzeit. Sagen wir mal sie ist in 2020 von Oktober-Dezember in Elternzeit, sprich offiziell natürlich noch angestellt beim AG, und bekommt normalerweise (wenn sie arbeiten gehen würde und nicht in EZ wäre) 2 Tage Urlaub pro Monat, dann waren das für die 3 Monate 6 Tage. Diese können gestrichen werden, und diese sind gemeint mit dem Schreiben.

So verstehe ich das :-)

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Achso okay.
Und ihr Resturlaub. ?? Muss der Arbeitgeber das auszahlen ? Also kann sie das erfragen sozusagen ??

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Warum sollte er es auszahlt? Ist sie nach der Elternzeit nicht mehr dort angestellt?
Lebt ihr Vertrag nach der Elternzeit wieder auf, nimmt sie den Urlaub danach. Das müsste sogar bis zum Jahr nach Ende der Elternzeit gehen.

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Das hat nichts mit Resturlaub aus dem BV zu tun, sondern der AG kann schriftlich (das erfolgt mit diesem Schreiben) den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit kürzen.

Mit der Unterschrift bestätigt Deine Freundin ohnehin nur den Erhalt des Schreibens, der
AG benötigt keine Zustimmung ihrerseits.

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Hat man also während der Elternzeit keinen Anspruch auf Urlaub ?

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Nein sie ist ja in Elternzeit. Sonst würde sie für das zuhause bleiben 3 Jahre lang Urlaubsanspruch erwerben. Das macht , wenn’s nicht ein Versehen ist, kein Arbeitgeber. 🤭 Jeder Arbeitgeber gibt nach Abgabe der Elternzeit bekannt dass er jeden vollen Kalendermonat der mit Elternzeit belegt ist den Urlaub um 1/12 kürzen kann und darf. Mehr sagt das Schreiben auch nicht. Nur andere Wortwahl.

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