Gute Haftpflicht für deliktsunfähige Kinder

Hallo,
Wegen dem Beitrag über das Fenster Gitter habe ich jetzt mal geschaut, wie wir versichert sind.
Wir sind bei der HUK und dort steht tatsächlich, dass Schäden durch deliktsunfähige Kinder nur im Einzelfall versichert sind.
Und es steht auch dabei, dass die Versicherung nur greift, wenn die Aufsichtspflicht den Eltern unterlag.
Wenn ein Kind zb ein Auto beschädigt, für dass es eine Vollkasko gibt, zahlt die HUK auch nicht.
Finde ich total blöd, immerhin muss der Geschädigte ja zb 500 Euro Selbstbeteiligung dann bezahlen und wird hoch gestuft.

Wo habt ihr denn eure Familienhaftpflicht und wie zufrieden seid ihr ?

1

Wir sind bei der Debeka. Schäden durch deliktunfähige Kinder übernimmt die Versicherung bis 2000€ ohne Prüfung ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Evt könnt Ihr das bei der HuK nachversichern?

2

Hallo meine Liebe,

uns ist leider so etwas passiert, ein 6 jähriges Kind hat unser Auto beschädigt, die Tür hatte eine riesen Delle. Der Vater war dabei, hatte also seine Aufsichtspflicht nicht verletzt aber er konnte es nicht verhindern. Er fuhr hinter dem Kind ebenfalls Fahrrad. Seine Versicherung hat es nicht bezahlt, wir blieben auf dem Schaden sitzen. Selbstbeteiligung 300 Euro. Ich war sehr sauer, der Vater hat nicht im Traum daran gedacht uns das zu zahlen. war eben Pech.
ich weiß nicht ob es eine Versicherung gibt die so etwas zahlt.
Liebe grüße
Juliane

4

Das ist zwar schon ein paar Jahre her, aber sowas ist meinem Sohn auch passiert, Schaden lag bei über 1.500€ das hat damals die Ergo absolut problemlos bezahlt. Mein Mann stand damals auch daneben und quatschte mit dem anderen Vater, Sohnemann ließ das Fahrrad los weil er dachte sein Vater hält es fest...tja tat er nicht weil er das garnicht bemerkte und der Lenker hat eine wunderbare Spur in der Tür hinterlassen 😬.

9

Hallo meine Liebe, ich verstehe nicht, warum das manche Versicherungen zahlen und manche nicht. Die Versicherung der Leute damals war die Generali und es hieß, eine Haftpflichversicherung ist dafür da, die Haftung der Eltern zu übernehmen wenn es etwas zu haften gibt. Also wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt hätten, dann müssten sie haften, also würde dann die Versicherung für sie haften und den Schaden übernehmen. Aber wenn die Eltern nicht haftbar gemacht werden könnten weil sie nichts falsch gemacht hätten, dann würde auch die Versicherung nichts zahlen. Ich bin aber keine Juristin, ich kenne mich nicht aus. Ich habe das so hin genommen.
Liebe Grüße
Juliane

3

Eigentlich sind deliktunfähige Kinder bei einem aktuellen "vernünftigen" Vertrag mitversichert.

Wie alt ist euer Vertrag? Evtl kann er in den neuen Tarif umgestellt werden.
Ist es vllt ein Basistarif und kann in den "höheren" umgestellt werden.

Berufsbedingt kenn ich mich da aus. Aktuell ist es echt kein hexenwerk einen Tarif zu finden der die kinder abdeckt. Fast alle Versicherer haben den Passus in ihren komforttarifen enthalten (obwohl huk und lvm, sowie Provinzial kann ich nicht beurteilen... Da kenn ich die Tarife nicht)

5

Frag Mal euren Versicherungsmakler, unserer hat uns damals darauf aufmerksam gemacht und der Vertrag wurde angepasst, ging schnell und hat auch nicht wesentlich mehr gekostet, die meisten Versicherungen bieten das an wenn man nachfragt 😏.

6

Ich bin die mit dem Fliegengitterfall und antworte Dir gerne.

Unsere Haftpflichtversicherung würde kulanterweise bezahlen, wenn es nur darum ginge, dass unser Sohn noch keine sieben Jahre alt ist. Das wäre dann echt nicht das Problem. Das Hauptproblem ist, dass wir die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Natürlich hört sich das falsch an, aber eigentlich ist es logisch. Wenn Du jemandem was kaputt machst und schuld bist, dann musst Du das demjenigen erstatten. Da gibt es nun Versicherungen dafür, die das dann für einen machen. Dafür zahlst Du jeden Monat einen Beitrag, und wenn der Fall eintritt, zahlen die den Schaden. Wenn Du also Deine Aufsichtspflicht verletzt, hast Du einen Fehler gemacht, bist schuld, musst bezahlen, die Versicherung macht das für Dich.

Wenn Du aber nichts falsch gemacht hast, bist Du nicht schuld, musst es nicht bezahlen. Logisch? Wenn Du also die Aufsichtspflicht NICHT verletzt, bist Du nicht schuld, musst nichts bezahlen. Dann zahlt auch Deine Versicherung nicht. Die zahlt nur, wenn Du schuld hast.

Wir haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt, also zahlt unsere Versicherung nicht. Es war nicht unsere Aufgabe, in diesem Moment darauf zu achten, was unser Sohn macht. Bei Abgabe an der Haustüre dort hat die Familie diese Aufgabe übernommen.

So lässt sich das erklären. Im Prinzip ist es, wie wenn deren Sohn das Gitter beschädigt hätte.

7

In diesem Fall hätte ich dann für die Versicherung auf der Terasse gesessen.🤫

8

Sorry, aber da muss ich widersprechen.

Wenn Ihr die Aufsichtspflicht verletzt hättet, dann wärt Ihr nach § 832 Abs 1 Satz 1 BGB
zum Ersatz des Schadens verpflichtet gewesen, also ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Dann zahlt die Versicherung nicht aus Kulanz, sondern sie ist zur Zahlung verpflichtet, weil Ihr (indirekt) einen Schaden verursacht habt.

Meine Haftpflicht zahlt Schäden von unter 7 jährigen auch nicht aus "Kulanz", sondern es wurde vertraglich vereinbart, dass die Versicherung bei Schäden bis zu 2000 € NICHT prüft, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Ab 2000€ würde sie prüfen, ob evt §832 Abs 1 S2 BGB vorliegt.
Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Das ist Schuldrecht gepaart mit Vertragsrecht.

Kulant ist die Versicherung nur, wenn sie etwas ohne Rechts- oder Vertragsgrundlage bezahlt.

LG

weitere Kommentare laden
11

Wir sind bei der gvo und sind zufrieden

12

die gvo zahlt 5000 euro höchstens bei schäden durch deliktunfähige kinder

14

Hallo,
ich denke, du hast einfach einen alten Vertrag, oder? Lass dich mal von einem Vertreter beraten. Die Haftpflichtversicherungen sind in den letzten Jahren immer besser und umfangreicher geworden bei gleichzeitiger Reduzierung des Beitrags.

Mein „alter“ Vertrag war ähnlich wie deiner. Nur wenn wenigstens einer der Erziehungsberechtigten in Reichweite waren, zahlte die Versicherung. Ich hatte einen Schaden (mein damals 3-jähriger hat einen Fernseher heruntergeworfen vom Schrank, ich war im Raum und die Versicherung zahlte).
Mein „neuer“ Vertrag ist nicht nur 15€/Jahr günstiger, er hat auch noch deliktunfähige Kinder komplett drin. Ok, das interessiert mich weniger, meine Jungs sind älter. Aber meine Versicherung versichert auch alle Schäden von Mitgliedern des Haushaltes, die einen Pflegegrad haben. Da meine Kinder einen PG haben, sind sie einfach abgesichert und gelten lt. Vertrag als deliktunfähig.

Gerade einen Haftpflichtvertrag sollte man immer man wieder erneuern. Man muss deswegen nicht die Versicherung wechseln, wenn man bei seiner zufrieden ist. Ein anderer Tarif reicht oft schon.

15

Nee, der Vertrag ist relativ neu und die Infos habe ich auch aktuell auf der Seite von der HUK Coburg so gefunden.

16

In der Hinsicht ist dann wohl die HUK einfach nur eine schlechte Versicherung. Als Familie mit minderjährigen Kindern ist die Versicherung dann wohl suboptimal.