Elterngeld Berechnung 2. Kind (Verständnisproblem)

Ich hatte vorhin ein Beratungsgespräch mit der Elterngeldstelle. Bin aber "ein wenig" verwirrt :)

ET: 25.09.2020

Empfohlen wurde uns für EG:
Monat 1-10 EG Basis
Monat 11-14 EG Plus
Mein Mann nimmt die Partnermonate mit 4 EG Plus.

Ich solle 2 Jahre Elternzeit beantragen mit der Option, nach 1.5 Jahren als Teilzeit bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten bis Ende Elternzeit.

Somit hätte ich quasi in den Elternzeitmonaten 15 und 16 kein Einkommen. Ab dem 17. Monat würde ich mit Teilzeit anfangen bis Monat 24.


Wir würden gerne das zweite Kind so früh wie möglich planen. Die Beraterin meinte, ich müsste nach ET innerhalb der ersten 6 Monate wieder schwanger sein, um dasselbe EG zu bekommen. Das finde ich aber unmöglich.

Damit ich die Rechnung bzw das Vorgehen auch richtig verstehen kann für die Berechnung des zweiten Kindes:

Annahme: Ich wäre nach 10 Monaten nach ET (25.09.2020) des ersten Kindes wieder Schwanger. Das wäre dann Juli 2021 und der ET des Zeiten Kindes in April 2022.
So wäre mein Mutterschutz irgendwann in März 2022.
Dann nehme ich die 12 oder 14 Monate vor MuSchu März 2022 als Grundlage.
-> April 2021 - März 2022.

-> April 2021 - November 2021 EG erhalten
-> Dezember 2021 & Januar 2022 kein Einkommen
-> Februar 2022 - März 2022 Teilzeitbeschäftigung

Muss ich so rechnen, dass ich 2 Monate mein Teilzeitgehalt, 2 Monate als Null, (die Monate wo ich EG erhalten habe, werden die dann ausgeklammert? ) also würde ich dann die restlichen 8 Monate als Grundlage die Monate vor Beginn des MuSchu des "ersten" Kindes" nehmen?

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Also ausgeklammert werden die ersten 14 Monate deines ersten Kindes (auch wenn du theoretisch zB im Monat 15 und 16 EG erhalten hättest).

Wenn der Muschu im März beginnt, dann zählen die Monate März bis Februar...

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Also ich verstehe deinen Text ehrlich gesagt nicht. Ich kann dir allerdings sagen, dass zwischen den beiden Geburten maximal 16 Monate liegen dürfen, damit du das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 bekommst

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Kurz und knapp, weil es mir heute von offizieller Stelle bestätigt wurde und in meinem Fall zutrifft:

14 Monate werden ausgeklammert. Beginnt der neue Mutterschutz im Monat nach deinem letzten EG-Bezug, erhält du den selben EG-Betrag wie bei Kind 1. Es lohnt sich in dem Fall somit eigentlich nur die letzten beiden Basis-Monate in EG-Plus umzuwandeln. Dann hat man 14 Monate EG-Bezug und somit zwei Monate mehr "Zeit" gewonnen. Ansonsten müsst ihr halt noch eher starten. 😉 Mann weiß ja auch nie wann klappt.

Hätte ich nur 12 Monate EG bezogen statt 14 wären mir nun zwei Monate genullt worden. Kann es also nur empfehlen solange EG zu beziehen, wenn der zeitnahe Wunsch für ein zweites Kind besteht.

Bei uns kam Kind 1 im August 2019, Kind 2 kommt jetzt Anfang Januar 2021.