Steuerklasse

Hallöchen,
ich habe mal eine Frage. Ich befinde mich zur Zeit in Mutterschutz. Mein ET ist am 20.07..
Mein Mann und ich haben beide Steuerklasse 4.
Wir wollten die Steuerklasse während der Elternzeit auf 3/5 ändern, sodass wir bisschen mehr ausgezahlt bekommen.
Wann wechselt man die Steuerklasse? Nach der Geburt oder zur Beginn d. Elternzeites?
Lieben Dank

6

Ich beantworte jetzt einfach mal deine eigentliche Frage 😉: Du kannst theoretisch schon ab dem Mutterschutz wechseln, weil sich das Einkommen für das Mutterschaftsgeld aus den drei Monaten davor berechnet. Also macht bei dir ein Wechsel monitär keinen Unterschied, dein Mann hätte dann vorher schon etwas mehr netto vom
Brutto, würde aber auch schon etwas weniger Steuern zahlen.
Aus der Überlegung heraus wäre es vermutlich sinnvoll zum Beginn der EZ zu wechseln, da du dann ja weniger Einkommen hast.

7

Vielen lieben Dank 😉
Nur das wollte ich wissen, mehr nicht :-D

1

Ihr hättet spätestens ab positivem sst schon in 5/3 wechseln sollen, wobei du die 3 genommen hättest. So hättest du mehr Netto bekommen und somit mehr Elterngeld. Das ist das Einzige, was du sinnvoll tun kannst. Haben wir gemacht, da wir Vollzeit arbeiten. Glaube, wenn sie in TZ arbeitet, machts weniger Sinn.

Ihr bekommt ja nicht "mehr", wenn ihr nun wechselt. Du meinst wahrscheinlich, dass ihr, wenn er die 3 nimmt, nun mehr pro Monat raus bekommt. Dennoch muss das am Ende nachversteuert werden.
Das Elterngeld ist steuerfrei, aber muss dennoch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Diese Lohnersatzleistungen erhöhen nicht das »zu versteuernde Einkommen«, aber wirken sich auf den Steuersatz aus, der auf das übrige Einkommen angewendet wird. Daher wird oft, fast immer, eine Nachzahlung fällig.

2

Hi, das Elterngeld berechnet sich anhand deines vorherigen Gehalts (ich glaube die letzten 7 Monate vor Geburt sind für die Berechnung relevant). Also macht es Sinn, dass derjenige, der Elterngeld beziehen wird, seine Steuerklasse bereits zu Beginn der Schwangerschaft hochsetzt und erstmal mehr Geld raushat, dass dann für die Berechnung ins Gewicht fällt. Dadurch dass das Geld vor der Geburt mehr ist, wird das Elterngeld dann auch etwas höher für denjenigen berechnet.
Man kann die Steuerklasse meines Wissens 1x pro Jahr wechseln. Ich glaube für das EG wird euch ein Wechsel jetzt aber nichts mehr bringen (siehe Post von meimaus). LG

3

Der Beitrag wurde ausgeblendet Der Beitrag wurde von den Administratoren ausgeblendet.

4

Wie bereits geschrieben hat eine Steuerklassenänderung auf euer Elterngeld keine Auswirkungen mehr. Allerdings könnt ihr jetzt in 3 (dein Mann) und 5 (du) wechseln, damit dein Mann mehr Geld rausbekommt. Am Ende des Jahres gleicht sich das aber eh alles wieder aus

5

Hi danke erst mal für die Antworten..
das es keine Auswirkung auf das Elterngeld hat ist mir schon bekannt. Ich wollte lediglich wissen, wann es Sinn macht, das mein Mann in die 3 wechselt, somit wir dann monatlich bisschen mehr haben. Nach der Entbindung oder ab erhalt des Elterngeldes.
Es geht nicht darum, das ich mehr Elterngeld haben werde. Mit dem Wechsel 7 Monate vorher, hätte bei uns nicht viel ausgemacht.

8

Na wenn ihr an Geburt wechselt, wirkt sich das ja auf dein Mutterschaftsgeld aus. Von daher würde ich erst ab Elterngeldbezug wechseln

weitere Kommentare laden