Aufstockende Leistungen in Elternzeit/neuer Arbeitsplatz?

Hallo ihr lieben,

ich habe zwei Kinder im Alter von 4 und 2 und befinde mich zurzeit mit dem zweiten Kind in Elternzeit. Vor den Kindern hatte ich im Büro Vollzeit gearbeitet (unbefristetes Arbeitsverhältnis).
Der große geht erst diesen Sommer in den Kindergarten.

Mein Mann ist berufstätig, da uns sein Einkommen nicht ausreicht, beziehen wir aufstockend Sozialleistungen.

Meine Frage ist, ob ich zu (irgendeiner Arbeit) z.b. Putzen etc. durch das Amt gezwungen werden könnte, wenn mein Kind nächstes Jahr mit 3 in den Kindergarten geht.

Das Problem ist, dass mein Chef mir bereits in der Schwangerschaft gesagt hat, dass ich nach der Geburt dort TZ nicht arbeiten kann und er jemanden Vollzeit braucht.

Was würdet ihr machen? Müsste ich mir jetzt schon einen anderen Arbeitsplatz suchen?

Vielen Dank fürs Lesen.

2

Meine Meinung ist, dass jeder das machen kann, was er will, solange er sein Leben selbst finanziert.
Ihr könnt das nicht, also müsst ihr schauen, was machbar ist.
Das Amt kann dich schon dazu verdonnern arbeiten zu gehen, wenn dein Kind in der Kita ist. Während dieser Zeit, hast du nämlich Zeit dafür zu sorgen, dass ihr so wenig Leistung, wie nötig in Anspruch nehmt. Und sei es, dass man zwei Stunden täglich auf 450 Euro Basis putzen geht. Was meinst du denn, wer das alles zahlen sollte, wenn das nun jeder macht? Die Allgemeinheit kann auch nichts dafür, dass du dort wo du angestellt bist nicht Teilzeit arbeiten kannst. Dann musst du dir eben etwas anderes suchen, wo du Teilzeit arbeiten kannst. Ich sehe das Problem da nicht genau und auch keine Not finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn du Voraussetzungen hast zumindest in Teilzeit zu arbeiten.
Ist eben meine Meinung.

1

Für mich kommt allerdings aufgrund der Kinder nur Teilzeit in Frage. Oma könnte nur 1-2 Stunden aufpassen, mehr ist leider nicht möglich.

3

Wenn dein Chef keine Teilzeitstelle hat und du nicht Vollzeit arbeiten möchtest dann wirst du dir halt was neues suchen müssen.
Verstehe gerade die Frage nicht ?

Eine Putzstelle oder ähnliches hätte ich mir jetzt schon gesucht, wenn’s bei euch Finanziell so eng ist.

4

Das hängt davon ab was für Leistungen ihr bekommt. Wohngeld und Kinderzuschlag oder ALG 2.
Elternzeit kannst du ja nur 3 Jahre pro Kind nehmen also musst du dann sowieso wieder arbeiten oder du kündigst und wirst Hausfrau. Bei Wohngeld dürfte das kein Problem sein aber bei ALG2 wirst du natürlich "gezwungen" etwas zu tun. Such dir doch einfach einen Teilzeit Job. Dann kannst du ja deinen Vollzeit Job kündigen
Ich verstehe das Problem nicht?
Oder willst du einfach nicht arbeiten?

5

Ich möchte schon in dem Bereich (Büro) bleiben bzw. den bisherigen Arbeitsplatz behalten.
Darf mein Chef mir denn eine Teilzeitstelle ablehnen?
Es geht mir darum, dass ich nicht zu einer anderen Tätigkeit gezwungen werden möchte. Es sollte schon eine ähnlicher Job sein, den ich ausübe.

6

Nach der Elternzeit hast du nur Anspruch auf deinen ursprünglichen Vertrag. Da dieser Vollzeit ist, nur Vollzeit.
Wenn du nicht zu etwas gezwungen werden willst, dann kümmer dich jetzt schon drum, dass du von alleine was findest was du machen willst. Selbst ist die Frau.

8

Hallo, an deiner Stelle würde ich als erstes das Gespräch mit deinem Chef suchen. "Vor den Kindern" ist ja bei dir 4-5 Jahre her und da kann sich auch Vieles ändern.
Ansonsten kannst du deine restliche Elternzeit auch Teilzeit in EZ arbeiten gehen (Frist beachten!). Das sind mind. 15, max. 30h pro Woche. Seit Corona gibt's ja auch AG bei denen Homeoffice nicht mehr unmöglich ist. Vielleicht kannst du organisieren, dass es mit den 15h passt!?
Wenn dein AG über 15 Mitarbeiter beschäftigt und du dort >6 Monate beschäftigt warst, ist dein AG verpflichtet, dir eine Stelle anzubieten. Bei Ende der EZ könntest du dann direkt so weiterarbeiten und die Hürde wäre nicht mehr so groß, um die Teilzeitarbeit durchzusetzen.
Du kannst aber auch, mit Genehmigung deines Chefs, woanders in TZ arbeiten und nach Ende der EZ wieder voll in deiner alten Firma einsteigen...oder eben was Neues suchen!

weitere Kommentare laden
7

Was spricht denn dagegen?Ez muss man sich leisten können.
Du könntest am We oder Abends putzen gehen, im Supermarkt an der Kasse arbeiten etc.

9

Hallo,

Ich kann nur die Frage mit dem Job und Teilzeit beantworten:
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit zu verringern – und zwar nicht nur während oder nach der Elternzeit oder zur Pflege von Angehörigen. Das gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen (§ 6 TzBfG). Ebenso können Minijobber, befristet Beschäftigte oder Mitarbeiter, die bereits in Teilzeit arbeiten, beantragen, weniger Stunden in der Woche zu arbeiten.
Zwei Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Teilzeit erfüllt sein:
Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate (§ 8 Abs. 1 TzBfG).
Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (§ 8 Abs. 7 TzBfG).

Viele Grüsse!

10

Wenn ihr Arbeitslosengeld 2 bezieht, seid ihr Verpflichtet alles zu tun um euren Anspruch zu Minimieren, und ja es ist gut möglich dass das Amt sobald das Kind in den Kindergarten geht verlangt das du Arbeiten gehst, tust du das nicht werden sie dich zu irgendwelchen Maßnahmen verdonnern, Bewerbungstraining, Minijob für die Allgemeinheit (1€Job) oder ähnliches damit du wieder in Arbeit kommst und nicht vom Staat abhängig bist...
Das ist ja auch richtig so.
Einfach ist und wird das nicht.
Alleine einen Arbeitgeber finden der eine Frau mit 2 kleinen Kindern einstellt ist schwer und dann die Probleme das die Betreuungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten kompatibel sind...
Aber das ist dann dein Problem und nicht das Problem des Amtes und interessiert dort kaum wen....
Ich an deiner Stelle würde nun schon schauen das du wieder in Arbeit kommst zur Not am Wochenende damit dein Mann dann die Kinder beaufsichtigen kann etc.

Ausserdem solltet ihr überlegen ob es nicht möglich ist das dein Mann einen besser bezahlten Job annimmt...

12

Gezwungen werden kannst du nicht, aber dir werden dann die Sozialleistungen eben gekürzt.