elterngeldberechnung bei Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo ihr Lieben,
Leider finde ich in keinem Forum meinen Fall und bitte um Hilfe:

Ich wurde schwanger in einem befristeten Vertrag. Meine Elternzeit läuft bis Mitte August. Ich wurde erneut schwanger. Da ich zwar eine entfristung bekommen sollte, aber die Stelle wechseln sollte, berichtete ich meinem Arbeitgeber sofort von der Schwangerschaft. Wir kamen zu dem Entschluss, dass es Unsinn ist, für kurze Zeit zurück zu kommen und dann wieder ein Jahr zu fehlen. Mutterschutz wird Ende Dezember in Kraft treten. Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Möglichkeiten ich finanziell habe.
Ich kann mich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beziehen, ich kann Elterngeld beantragen, aber wie hoch wäre das? Wie würde es berechnet werden? Ich habe die Möglichkeit mich krank schreiben zu lassen oder ggf. sogar ein beschöftigungsverbot zu bekommen. Wie würde sich die Berechnung des Elterngeldbezugs dann zutragen?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

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Das bedeutet Dein Vertrag ist / wird jetzt auslaufen und Du hast keinen neuen bekommen?

Ja, Du kannst Dich arbeitslos melden, aber nur wenn die Betreuung von Kind 1 sichergestellt ist und Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Elterngeld beantragen? Bekommst / bekamst Du noch keins für Kind 1? Oder meinst Du Elterngeld für Kind 2? Das gibt es erst nach der Geburt von Kind 2. Bei dieser Berechnung kommt es darauf an, wann Kind 1 geboren wurde und ob Du für Kind 1 Basiselterngeld oder Elterngeld+ bezogen hast. Es gibt bei der Elterngeldberechnung Ausklammerungszeiten: Google mal danach. Arbeitslosengeld geht mit 0€ in die Berechnung ein.

Für's Krankschreiben und für ein Beschäftigungsverbot braucht es medizinische Indikatoren. Liegen die denn vor? Du schreibst: '... dass es Unsinn ist, für kurze Zeit zurück zu kommen...'. Das hört sich für mich nicht so an.

Beschäftigungsverbot und Krankschreibung sind finanziell komplett irrelevant wenn Du keinen Job hast und nicht arbeitslos gemeldet bist. Beziehst Du ALG1, sind sie 'nur' für's Elterngeld irrelevant, denn (siehe oben) Arbeitslosengeld zählt nicht.

Grüsse
BiDi

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Danke für deine Antwort!
Ich habe für Kibd 1 Elterngeld bezogen, 12 Monate. Mein Partner hatte keine Elternzeit. Jetzt ist die Frage was aus finanzieller Sicht mehr Sinn macht: Arbeitslosengeld, Elterngeld, krankschreiben bis Mutterschutz oder beschäftigungsverbot? Bzw so wie ich als gelesen habe würde ich jetzt ab Mitte August 0 Monate machen bis Mutterschutz. Ändert krankschreiben oder beschäftigungsverbot was daran?

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Das kann keiner sagen, solange Du nicht verrätst, wann z.B. Dein Arbeitsvertrag ausläuft.

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Das sind viel zu wenig Informationen.

Wann endete dein Arbeitsvertrag? Wann beginnt dein neuer Mutterschutz?

Von wann bis wann hast du Elterngeld bezogen bzw. welches?

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Hallo, Arbeitsvertrag Ende mit Elternzeit, Mitte August. Mutterschutz wird Ende Dezember in Kraft treten. Ich hab für Kind 1 normales Elterngeld 12 Monate lang bezogen.

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Also hast du dann bis August auch Elterngeld bezogen? Das ist etwas verwirrend ausgedrückt.

Es werden wieder die 12 Monate vorm Mutterschutz herangezogen, Elterngeld ausgeklammert. ALG I, Krank oder im Falle des BV zählen dann die Monate September, Oktober, November mit 0€ in die Berechnung und die restlichen 9 Monate werden von vor dem ersten Mutterschutz genommen für die Berechnung.

Dann bekommst du auf jeden Fall mehr als den Mindestbetrag plus Geschwisterbonus.

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