Wahlhelfer - Mutterschutzgesetz

Hallo,

ich arbeite in einer Kommune und bin von meinem Arbeitgeber bei der Kommunalwahl im September in den Wahlvorstand berufen worden.

Aktuell bin ich in der 9 SSW - ich möchte meine Schwangerschaft eigentlich noch nicht bekannt geben und bis zur 12 SSW warten.

Darf mich mein AG schwanger als Wahlhelfer einberufen oder fällt das ins Mutterschutzgesetz?

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Wenn er nichts weiß, sicherlich.

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Ja ;-) das denke ich auch.
Aber wird es etwas ändern wenn ich in 3 Wochen von der SS berichte?

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Wüsste nicht, was dagegen spricht. Zumal die Tätigkeit als Wahlhelfer eine andere rechtliche Einordnung hat, das ist ja keine "Arbeit" im rechtlichen Sinne sondern ein Ehrenamt.

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Nein, Stadtbeamte sind dazu verpflichtet, dass ist kein Ehrenamt. Meine Freundin ist bei der Stadt und muss es machen.

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Ich weiß nicht ob Angestellte/Beamte im ÖD dazu verpflichtet sind. Es ist aber so, dass man da gerne auf die Mitarbeiter der Verwaltung zurückgreift, da diese normalerweise schon öfter geholfen haben und deshalb wissen, was zu tun ist.
Die noch übrigen Plätze werden dann meist mit freiwilligen Helfern (die es immer weniger gibt), aufgefüllt.
Bei Kommunalwahlen ist es besonders schwer, da alle Kommunalpolitiker, die wieder für ein Amt kandidieren, nicht im jeweiligen Ort eingesetzt werden dürfen (Befangenheit).
Es gibt dafür keinen Lohn, nur eine Aufwandsentschädigung.
Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob Wahlhelfer eine Tätigkeit ist, bei der der Mutterschutz greift.
Es ist tatsächlich so, dass ein Wahlleiter bei personellen akuten Engpässen einen x-beliebigen Passanten zum Wahlhelfer verpflichten kann. Nur bei ganz triftigen Gründen kann man dieses Amt ablehnen.
Offizielle Seite des Bundeswahlleiters:
...
Ich bin als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer berufen worden. Kann ich ablehnen?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

Beispiele für eine Ablehnung:

Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
dringende berufliche Gründe
Krankheit
Behinderung

Berechtigt die Übernahme eines Wahlehrenamtes abzulehnen sind auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlagen

§ 11 BWG
§ 9 BWO

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Sonntagsarbeit ist im Mutterschutz nicht gestattet, also wirst du das denke ich nicht machen müssen.

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Hallo,

vermutlich nein da ja sicherlich von Sonntagsarbeit auszugehen ist.
Prinzipiell müssen halt die Bedingungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden.
VG

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Um was geht es dir? Dass du generell nicht helfen willst??
MÜSSEN musst du sicher nicht - aber ich gehe mal davon aus, dass du deinen Job nach der Elternzeit nicht wechseln musst. Daher finde ich es nicht grade kollegial, wenn du dich da wegen "Sonntagsarbeit" rausnimmst. #zitter

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Wenn es gegen das Mutterschutzgesetz verstößt, darf der AG sie nicht beschäftigen. Das hat nichts damit zu tun, dass sie keinen Bock hätte. Es ist arg übertrieben, dass das ein solch schlechtes Licht auf sie werfen würde, diesen einen Tag zu fehlen, dass der AG ihr eine Rückkehr nach der EZ erschwert.

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Ob die TE keinen Bock hat, weiß ich nicht. Fakt ist, dass sie - sofern die Hygieneregeln bezüglich Corona eingehalten werden - keiner Gefahr beim Wahldienst ausgesetzt ist.

Und selbstverständlich kann sie sich auf das MuSchG berufen, wenn sie möchte. Genauso gut kann sie aber bei der Wahl mithelfen - sofern sie sich nicht ausdrücklich auf ihr Recht beruft.

In wie fern die Kollegen das positiv oder negativ sehen, können weder du noch ich beurteilen. Ich habe dies nur erwähnt, weil es sein kann, dass ihre Kollegen das evtl. anders sehen.... #winke

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Was hindert einen schwanger daran?

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Hi, habe auch noch bei der Wahl gearbeitet da ich zu dem Zeitpunkt meine Schwangerschaft noch nicht bekanntgeben wollte.
Entweder Du sagst halt in 3 Wochen Bescheid das Du schwanger bist oder gehst einfach hin? Ist ja nichts was man Schwanger nicht machen kann oder?

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Ich habe schon viele Wahlen mitgemacht und hätte auch kein Problem damit wieder zu arbeiten:-D.

Sollte es aber vom Mutterschutzgesetz ausgeschlossen sein würde ich die Chance nutzen. Unsere Kommune ist so groß, dass sowieso nicht alle Mitarbeiter sitzen müssen - dann ist man halt beim nächsten mal dran...
Und zur aktuellen Coronazeit gibt es schönere Beschäftigungen als sonntags Hunderte von Menschen die Wahlunterlagen auszuhändigen..... #augen

Ich warte den nächsten Frauenarzttermin ab und dann soll mein AG entscheiden.

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Es sollte ja auch immer genug Ersatz da sein für kurfristige Krankheitsfälle, wenn Du es noch nicht sagen willst ist ne kleine Notlüge in dem Fall bestimmt auch okay...

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Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten für werdende Mütter, es sei denn du stimmt dieser ausdrücklich zu und der Platz ist schwangerengerecht sozusagen.

Der Bürgermeister hat aber ja noch mehr Mitarbeiter/innen. Sag ihm in 3 Wochen einfach Bescheid und dann verpflichtet er eben jemand anderes.

LG