hey Hilfe ich Blicks nicht .
Es geht um elternzeit antrag .Will 3 Jahre nehmen .beantrage ich elternzeit vor der Geburt oder erst nach der Geburt bei meinem AG.
Schaut mal geht das so wenn ich es paar tage nach der Geburt so schreibe : geburtstsdatum ist beispiel
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber],
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes (x××× 29.10.2020]. Unter Einhaltung der gesetzlichen 7/13-Wochen-Frist* werde ich die Elternzeit ab der Geburt 29.10.2020 beginnen.
Nach einer 36-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 29.10.2023 wieder voll zur Verfügung.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oder hab ich da was falsch verstanden???
Elternzeit antrag
Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich angemeldet werden. Die Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt.
Natürlich kann man es auch vorher schon mit dem AG besprechen sodass man nach der Geburt nur noch das genaue Datum durchgeben muss.
Elternzeit beantragt du nicht sondernst teilst es deinem Arbeitgeber mit.
Hiermit teile ich Ihnen mit das ich ab.... Bis ... In Elternzeit gehe z.b. Und das halt 7 wochen vor Beginn.
Wichtig zu wissen ist noch: wenn die Mutter in Elternzeit geht, beginnt diese erst 8 Wochen nach der Geburt, da man vorher noch im Mutterschutz ist. Schreiben muss also direkt nach der Geburt raus.
Beim Vater hingegen, wenn dieser ab Geburt Elternzeit nehmen will, muss er das 7 Wochen VOR dem Geburtstermin mitteilen.
Ich würde es eigentlich nicht erst nach der Geburt machen, in der Woche hat man wohl besseres zu tun. Man hat ja keine Nachteile, wenn man es vorher macht (zumindest die Frau nicht) denn du bist ja die ganze Zeit vor Kündigung geschützt. Wenn es zu Verstimmungen bei der Arbeit führen könnte würde ich es einfach am letzten Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes vor der Geburt abgeben oder eben direkt dann abschicken.
du meldest an, du beantragst nicht.
auch würde ich gar nichts dazu schreiben, dass du nach einer Auszeit wieder zur Verfügung stehst. a) ist es keine Auszeit, B) kannst du ja durchaus auch schon früher wieder arbeiten. Oder willst du 3 Jahre zuhause hängen?
Deine EZ beginnt erst am Tag nach dem Mutterschutz also frühestens 8 Wochen nach der Geburt. Da du 7 Wochen vorher anmelden musst, hast du also die erste Woche nach der Geburt Zeit dafür...
Du kannst auch erst zwei Jahre anmelden und dann später noch für das dritte, auch mit 7 Wochenfrist, verlängern, so bleibst du flexibler, falls gewünscht.
Ich finde die Themen Elterngeld & Elternzeit auch soo kompliziert. Letztens bin ich auf den Podcast „Auf Geldreise“ gestoßen und den fand ich total hilfreich. Habe mir direkt beide Folgen zum Thema Elterngeld angehört. Da geht es darum wie man da noch mehr herausholen kann. Vielleicht hilft dir das ja auch weiter? Alles Gute für dich und liebe Grüße