Hallo bitte bitte nur antworten wenn ihr wirklich sicher seit das es so ist.
Zu mir. Wir haben 2 Töchter und ich habe noch Elternzeit bis 19.8. Dann muss ich am 20.8. Anfangen zu arbeiten. Wir haben ein drittes Kind geplant und somit war klar das ich da nicht arbeiten werde. Nun hates nicht geklappt mit dem schwanger werden bisher und unser 2. Kind hat noch keine Betreuung. Wir wollen sie auch erst mit 3 Jahren in die Kita geben.
Ein Fehler ist, ich weiß nicht wie es passieren konnte, dass ich dachte meine Elternzeit geht eineninat länger ich wollte die Rsz verlängern aber dann sagte mir mein AG nein Stop Sie haben sich um eine Monat vertan und können nicht mehr verlängern. Auf jeden Fall ist es so das er mir nur eine Ganztagsstelle anbietet und nun mit mir rechnet! Ich weiß aber das er mich los werden möchte. Er würde am liebsten nichts ändern auf der Arbeit und die Azubi behalten.
Was ist wenn ich jetzt erst sage ne ich kann doch nicht kommen? Kann er mir rechtlich was machen das ich irgendwie etwas zahlen muss an ihn? 🙈
Andererseits könnte ich eh den ganzen Tag arbeiten ich habe momentan so arg im Rücken das würde nie und nimmer gehen. Aber geht eine Krankmeldung ab Tag 1 ohne das ich einen Tga da war? Ich muss ganz erlich sagen ich will da nicht mehr hin die Kollegen sind so gemein und hinterhältig in der Schwangerschaft dort zu arbeiten war schon die Hölle. Ich habe Albträume wenn ich daran denke. Von mir aus kann er mich kündigen. Bekomme ich dann aber Arbeitslosengeld? Tut mir leid für das Chaos aber mir ist gerade schwindlig und schlecht und alles weil ich dachte ich verlängere und dann habe ich mich sooo vertan 😢😢😢😢
Hilfe Elternzeit endet, kann nicht arbeiten
Du meinst er will dich kündigen, du willst nicht mehr dort arbeiten. Meinst du du bekommst eine einvernehmliche Kündigung mit ihm hin? Dann würdest du auch sofort Arbeitslosengeld bekommen. Wenn nicht hättest du erstmal eine Sperre von 5 oder 6 Wochen. Zumindest ist es hier in Österreich so.
Nachtrag :
Um das Arbeitslosengeld zu beziehen musst du dem Arbeitsmarkt 16 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen. Soviel ich weiß, soll dass aber auf 20 Stunden aufgestockt werden.
Klar kann er Dir kündigen, wenn Du einfach nicht hingehst. Allerdings kann er dann auch von Dir Schadensersatz fordern. Versuche doch lieber eine saubere Lösung: Bitte schleunigst um ein Gespräch und darin um einen Aufhebungsvertrag. Die Kündigungsfristen um selber zu kündigen, hast Du ja auch verpasst.
Das mit dem ALG1 Ansinnen verstehe ich nicht. Hättest Du länger Elternzeit, würdest Du doch auch kein Geld beziehen. Außerdem musst Du für ALG 1 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das tust Du nicht, somit ist eine mögliche Sperre völlig irrelevant.
Grüße
BiDi
Geld verlangen kann er keins, dich aber fristlos kündigen wenn du nicht zum Arbeitsantritt erscheinst. Dann wirst du von der Agentur auf jeden Fall für drei Monate gesperrt, bekommst also kein Arbeitslosengeld.
Da du aber keine Betreuung für dein Kind hast, steht es dir ohnehin nicht zu, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Sofern du doch irgendwie eine Kinderbetreuung organisieren kannst,aber nicht mehr Vollzeit arbeiten willst, wird dein Arbeitslosengeld auch entsprechend anteilig gekürzt.
Krank melden geht natürlich wenn du einen Arzt findest, der dich krank schreibt aber auch da wird schnell die Kündigung folgen.
Ggf. Könntest du so noch eine kleine Abfindung bekommen, wenn du Kündigungsschutzklage erhebst. Das kommt aber darauf an, wie lange du da gearbeitet hast etc... Das kann man pauschal nicht sagen.
Wenn du dort nicht mehr arbeiten willst und das Geld ja scheinbar nicht brauchst, frage nach einem Aufhebungsvertrag weil du dich erstmal um deine Familie kümmern willst. Das sieht im Lebenslauf noch am besten aus.
Du missverstehst hier etwas:
Der Arbeitgeber bietet ihr den ursprünglichen Vertrag zur Erfüllung an.
Sie kann ihre Arbeitsstelle nicht antreten.
Es ist nicht der Arbeitgeber, der den Vertrag nicht erfüllt, sondern sie. Sie muss kündigen, nicht der Arbeitgeber. Bestenfalls kommt sie hier mit einem Auflösungsvertrag davon - eine Abfindung, niemals! Warum denn?
Sie kann den Vertrag nicht erfüllen! Also muss sie kündigen! Anspruch auf irgendwas hat sie nicht!
Wenn Dein Kind noch nicht 3 ist, hast Du ja noch Elternzeit übrig (ggf.auch noch was vom ersten Kind?), die Du noch nehmen kannst. Das musst Du aber 7 Wochen vor Verlängerung/Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber mitteilen.
Also wenn Du heute dem AG mitteilst, dass Du den Rest der Elternzeit noch nehmen willst, dann läuft der Rest der Elternzeit ab 16.9.
Wenn Du einen Arzt findest, der das macht, könntest Du Dich von 29.8.-15.9 krank schreiben lassen.
20.8.-15.9. natürlich
Evtl hast du ja auch nich ein paar Urlaubstage, die du dafür nehmen kannst oder dein Mann nimmt noch ein paar und ihr überbrückt den Monat. Wenn du das dem AG vorschlägst, dann lässt er sich vielleicht auch darauf ein die EZ doch früher beginnen zu lassen. Sieht ja eher so aus, als wollte er sich ärgern... klar war dein Fehler, aber er könnte dir ja auch entgegen kommen..
Warum kündigst du nicht einfach??
Wie viel Elternzeit hattest du denn jetzt bei Kind 2?
Wenn es 2 Jahre waren, dann kannst du das dritte Jahr noch nehmen.
7 Wochen vorher musst du es anmelden, Dh ab dem 17.9. könntest du wieder in EZ sein.
Für die Zeit dazwischen müsstest mit deinem Chef reden.
Kannst du evtl noch resturlaub nehmen ? Im Mutterschutz hast du ja auch noch paar Tage erworben.
Und die restliche Zeit könnte dein Mann Urlaub nehmen und du in der Zeit arbeiten ?
Wo ist denn eigentlich das Problem?
1.
Du kündigst einfach bzw. bittest um einen Aufhebungsvertrag.
Oder 2.
Du beantragst so schnell wie möglich erneut Elternzeit.
Ich sehe dein Problem nicht. Elterngeld Bezug ist ja wahrscheinlich eh vorbei und du hast was zurück gelegt, oder?
Das Problem ist, dass die TE aus allen Fristen 'raus ist.
Der 19.08. ist in ca. 3 Wochen: Zu spät für eine Elternzeitverlängerung und wahrscheinlich auch zu spät zum kündigen.
Grüsse
BiDi
Weder die Kündigungsfrist noch die zum Verlängern ist im Prinzip vorbei. Die Fristen würden dann halt ab heute zählen.
Sie muss halt schauen, was die in der Zeit zwischen Elternzeitende und Vertragsende bzw Beginn der nächsten Elternzeit macht 🤷♀️
Das ist ihr Problem.
Wenn der AG sie loswerden will, sie eh kündigen möchte, wird er mit Sicherheit nichts gegen einen Aufhebungsvertrag haben.
Zumal einige Kündigungsfristen 4 Wochen betragen, aber diese kennen wir ja nicht.