Elterngeld plus

Hallo,

ich habe eine Frage zum Elterngeld plus. Ich möchte nach der Geburt für zwei Jahre in Elternzeit gehen und somit das Elterngeld plus beantragen.
Wie ist das mit den zwei Monaten Mutterschutz nach der Geburt? Die werden ja soweit ich weiß, angerechnet. Das heißt ich kann das Elterngeld plus statt für 24 Monate, nur für 22 Monate beantragen?!

Für Tipps sag ich schon mal danke 😊🙈

LG

1

Ich habe den 1 und 2.Lebensmonat weggelassen,also nicht angekreuzt und dafür ab dem 3.Lebensmonat bis zum 24. Monat ( bei 2 Jahren ) und das hat alles geklappt .
Lg

2

Das kann ich mir schwer vorstellen. Die Lebensmonate, in die der Mutterschutz fällt, werden IMMER als Basiselterngeld-Monate gerechnet, das ist gesetzlich so festgelegt.

4

Und steht vor allem auch so da beim Antrag

weiteren Kommentar laden
3

Ja, das ist richtig. 🙂

6

So wie du es beschreibst ist es genau richtig. Aber immer bedenken dass sich der Mutterschutz verlängert wenn dein Kind vor dem errechneten ET geboren wird. Unter Umständen reicht der Mutterschutz dann noch in den 3. Lebensmonat hinein und dann muss für die ersten 3 Monate Basiselterngeld beantragt werden und dir bleiben nur noch 9 Monate die du splitten kannst so dass du nur auf 21 Monate EG Bezug kommst. Letztlich ist das aber egal wie das Geld ausgezahlt wird, es ändert sich dadurch nichts an der Gesamtsumme die du bekommst. Also einfach in den ersten Monaten wenn mehr Geld kommt was Beiseite legen für die letzten Monate. LG